Pflegeeltern haben die Aufgabe, dem Kind zu helfen, mit seinen zwei Familien zu leben und die Kontakte zwischen Kind und Eltern zum Wohle des Kindes zu unterstützen. Es gibt zu Formen und Zeiten dieser Kontakte keine gesetzlichen Vorgaben oder Ausführungsbestimmungen. Sie müssen unter Abwägung aller Fakten so gestaltet und immer wieder neu abgesprochen werden, dass sie die Entwicklung des Kindes und seine Identität fördern. Kontakte müssen die Entwicklungen des Kindes und seine Wünsche beachten. Sie dürfen das familiäre Zusammenleben in der Pflegefamilie nicht unzumutbar belasten.
Sowohl die Anzahl als auch die Form der Kontakte können variieren: Besuche der Eltern bei den Pflegeeltern Besuche der Kinder bei den Eltern, gemeinsame Unternehmungen, Besuche an neutralem Ort. Auch Telefongespräche und schriftliche Grüße erhalten dem Kind die Verbindung zu seinen Eltern.
Die Gestaltung der Kontakte hängt von dem Ziel der Hilfe zur Erziehung ab. Ist in überschaubarer Zeit
- eine Rückkehr des Kindes zu den Eltern geplant, sind Begegnungen in kürzeren Zeitabständen notwendig. Eltern und Kind dürfen dann nicht nur in Besuchssituationen miteinander verkehren, sondern müssen auch Pflichten und Belastungen teilen.
- keine Rückkehr geplant, braucht das Kind zunächst Ruhe, um sich einzugewöhnen. Kontakte zu den Bezugspersonen sind dennoch notwendig, das Kind darf nicht das Gefühl bekommen, vergessen worden zu sein.