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Grenzen Wenn Umgangskontakte schwierig werden ...

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Das Kind und seine Bedürfnisse haben Vorrang

Wenn Umgangskontakte schwierig werden ...

Gibt es Schwierigkeiten mit der Umsetzung von Absprachen über Besuchskontakte oder verlangen die Eltern ohne Absprache die Herausgabe des Kindes, sollten die Pflegeeltern Gespräche mit dem Jugendamt und den Beteiligten führen und / oder auf die Einberufung eines Hilfeplangesprächs drängen.

Kommen Eltern in alkoholisiertem Zustand oder ist zu befürchten, dass sie das Pflegekind nicht richtig versorgen, so dürfen die Pflegeeltern ihnen das Kind nicht mitgeben. 
Bringen die Eltern das Kind nach einem Besuch nicht zurück und müssen die Pflegeeltern befürchten, dass das Kind in erheblichen Maße vernachlässigt oder misshandelt wird, können sie sich außerhalb der normalen Arbeitszeit wenden an den: Ambulanten Kinder- und Jugendnotdienst 
Tel: 040/ 428 49 0
oder die entsprechende Dienststelle des Kreisjugendamtes 
(bitte beim Pflegekinderdienst erfragen).

Zu beachten:
Die Unverletzbarkeit der Wohnung der Pflegeeltern muss auch von den Eltern respektiert werden. Wollen sie gegen den Willen der Pflegeeltern die Wohnung oder den Garten der Pflegeeltern betreten, um das Kind mitzunehmen, so ist dieses Hausfriedensbruch. Die Pflegeeltern könnten um Polizeischutz bitten.


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