Alle Informationen und Vorgaben zur Förderung finden Sie zusammengefasst im Fördermerkblatt und in der Richtlinie, die am Ende des Artikels zum Download zur Verfügung stehen.
Fragen zur Förderung
Wenn Sie Fragen zur Förderung haben oder einen Antrag stellen wollen, stehen Ihnen die Ansprechpartner in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft gerne zur Verfügung.
Warum „intelligente Einbindung“?
Im Zuge der Energiewende nimmt der Anteil fluktuierender Energieangebote zu. Daher muss sich auch der Umgang mit Energie ändern: weg von einer bedarfsorientierten Energieerzeugung und hin zu einer angebotsorientierten Energienutzung.
Dieser Wandel kann nur gelingen, wenn Unternehmen ihre Potenziale zur flexiblen Energieerzeugung und -nutzung heben. Sie müssen intelligent in die Energieversorgung der Zukunft eingebunden werden.
Wer wird gefördert?
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft fördert Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg.
Unternehmen der Energieversorgung und Energiedienstleister werden gefördert, wenn sie das zu fördernde Projekt für ein anderes antragsberechtigtes Unternehmen auf dessen Betriebsgelände durchführen.
Was wird gefördert?
Es können Projekte gefördert werden, bei denen Sie freiwillig in Anlagen investieren, die Energie benötigen, speichern oder erzeugen. Die Investitionen müssen dazu führen, dass CO2-Emissionen reduziert und die Anlagen strommarktorientiert betrieben werden können.
Die Projekte müssen einen Beitrag zu folgenden Zielen leisten:
- Flexibilisierung des Energieverbrauchs oder der Energieeigenerzeugung eines Unternehmens im Hinblick auf das Angebot von Strom aus erneuerbaren Quellen im Stromnetz,
- Stabilisierung der Stromnetze,
- Einspeisung von Abwärme oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) in Wärmenetze außerhalb der Unternehmensgrenzen.
Wie könnten förderfähige Projekte aussehen?
Geeignete Projekte, die für eine Förderung in Frage kommen, wären zum Beispiel die Installation oder der Umbau von
- KWK-Anlagen (ab 200 kWel) oder Wärmepumpen (ab 250 kWth), wenn die Anlagen alleine oder im Verbund (virtuelles Kraftwerk) strommarktorientiert betrieben werden,
- KWK-Anlagen oder Anlagen zur Nutzung von Abwärme (ab 300 kWth), bei denen die überschüssige Wärme in Nah- oder Fernwärmenetze außerhalb der Unternehmensgrenzen eingespeist wird,
- Mess-, Regelungs- sowie Leittechnik zur strommarktorientierten Steuerung vorhandener Produktions- oder Gebäudetechnikanlagen (ab 200 kWel), allein oder in einem virtuellen Kraftwerk,
- Power-to-Heat-Anlagen (ab 500 kWel) zur Bereitstellung und Speicherung von Wärme aus Strom, der aus erneuerbaren Quellen stammt,
- Stromspeichern (ab 100 kWel).
Wie wird die Höhe der Förderung bemessen?
Die mögliche Höhe der Förderung ergibt sich aus der für das Förderprojekt prognostizierten CO2-Emissionsvermeidung, die durch Energieeffizienzsteigerung und einen strommarktorientierten Betrieb der geförderten Anlagen erzielt wird.
Schaltbare Lasten und strommarktorientiert betriebene Energieerzeugungsanlagen ermöglichen eine höhere Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Netz und können die Nutzung von Strom aus konventionellen Kraftwerken reduzieren. Die Zeiten strommarktorientierten Betriebs (Bereitstellung von Flexibilität) werden daher als zusätzliche Einsparung von CO2-emittierenden Energieträgern gewertet.
Bei der Bereitstellung von Regelleistung durch den strommarktorientierten Betrieb von technischen Anlagen oder Energieerzeugungsanlagen werden folgende zeitliche Anteile angesetzt:
- 60 Prozent der Bereitstellungszeit für negative Regelleistung (Absenkung einer Stromerzeugungsleistung oder Erhöhung der Leistung eines Stromverbrauchers),
- 40 Prozent der Bereitstellungszeit für positive Regelleistung (Erhöhung einer Stromerzeugungsleistung oder Absenkung der Leistung eines Stromverbrauchers).
Es können auch andere Formen eines strommarktorientierten Betriebs zu Grunde gelegt werden, wenn sie in geeigneter Weise belegt werden.
Beispielrechnung

Die Projektförderung erfolgt als Festbetrag je jährlich vermiedenen Tonne CO2. Um der technischen Vielfalt Rechnung zu tragen, wurden verschiedene Anlagentechniken und Anwendungsmöglichkeiten definiert, für die spezifische Fördersätze anhand von Referenzfällen und Marktanalysen gebildet wurden. Im Hinblick auf eine angemessene Bezuschussung gelten je nach Anlagentechnik und Anwendungsmöglichkeit spezifische Fördersätze.