Durch das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) gilt ab 2023 in Hamburg die Pflicht, auf Neubauten eine PV-Anlage zu errichten, ab 2025 gilt diese Pflicht auch bei der Dacherneuerung eines bestehenden Gebäudes. Die Möglichkeiten, um dieser Pflicht nachzukommen, sind vielfältig: Variationsspielraum besteht in der Größe der Anlage, dem Betreiberkonzept oder durch die Vermietung der Dachfläche. Auch lässt sich die PV-Anlage mit Solarthermie oder einem Gründach kombinieren. Ausnahmen, die von der Pflicht entbinden, werden ebenfalls dargestellt.
Teilnahme: Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenfrei.
Zielgruppe: Diese Veranstaltung richtet sich vorwiegend an Unternehmen mit eigener Immobilie.
Fortbildungspunkte: Die Fortbildungspunkte für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste sind beantragt.
Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt über Zoom unter dem folgenden Link: https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_OfRb2-HTRpesCSms0djPng