Opfer von Gewalttaten
Sind Sie vorsätzlich und rechtswidrig angegriffen worden und haben durch diese Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten? Oder sind Sie Hinterbliebene(r) eines Gewaltopfers? Dann haben Sie möglicherweise Ansprüche auf Entschädigung. Mehr ...
Kriegsopferversorgung
Opfer der beiden Weltkriege können Versorgungsleistungen erhalten. Dabei geht es neben den beschädigten Soldaten, Witwen und Waisen der Gefallenen auch um die Opfer, die der Krieg unter der Zivilbevölkerung gefordert hat. Mehr ...
Versorgung Zivildienstleistender
Wenn ein Dienstpflichtiger durch den Zivildienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält er nach Beendigung des Dienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung. Mehr ...
Impfgeschädigte
Wenn Sie oder Ihr Kind durch eine gesetzlich vorgeschriebene oder von einer zuständigen Behörde empfohlene Impfung (zum Beispiel Pockenimpfung, Polioimpfung) eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, können Sie vom Versorgungsamt Ihre Ansprüche auf Versorgungsleistungen prüfen lassen. Mehr ...
SED-Unrecht
Opfer rechtsstaatswidriger straf- oder verwaltungsrechtlicher Entscheidungen im Beitrittsgebiet (ehemalige DDR) in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis 2. Oktober 1990, die infolge der Freiheitsentziehung bzw. durch die Verwaltungsentscheidung eine gesundheitliche Schädigung erhalten haben, erhalten wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung. Mehr ...
Häftlingshilfe
Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz erhalten Personen, die in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone, im ehemaligen sowjetischen Sektor von Berlin oder in den ehemals deutschen Gebieten aus politischen und nach freiheitlich demokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen wurden und dabei einen Gesundheitsschaden erlitten haben. Mehr ...