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Ergebnisbericht 2016 Zusagen von Senat eingelöst?

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Stapel der Ergebnisberichte auf Schreibtisch

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg - Ergebnisbericht 2016

Mit seinem fünften Ergebnisbericht informiert der Rechnungshof über zwischenzeitliche Entwicklungen bei Prüfungsergebnissen aus seinen Jahresberichten 2013, 2014 und 2015 und weiteren Veröffentlichungen.

Präsident Dr. Schulz: „Unsere Feststellungen haben nicht nur die Zustimmung der Bürgerschaft gefunden, sondern wurden auch von Senat und Verwaltung überwiegend positiv aufgenommen. Es ist aber durchaus notwendig, dass sich der Rechnungshof auch nach dem Abschluss von Prüfungen regelmäßig ein Bild davon macht, ob und wie Zusagen von Senat und Verwaltung eingelöst werden.“

Positive Entwicklung:

  • Bei der Umstellung auf das doppische (kaufmännische) Haushaltswesen zum 1. Januar 2015 wurden Empfehlungen des Rechnungshofs von der Bürgerschaft intensiv beraten und vom Senat im Gesetz zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens Ende 2014 aufgegriffen.
  • In der HafenCity wollte die Verwaltung ein erst 1992 errichtetes Bürogebäude abreißen, weil es einer durchgehenden Uferpromenade am Magdeburger Hafen im Weg steht. Bei Erhalt des Gebäudes ist der Weg zum südlichen Promenadenabschnitt nur 30 Meter länger, der geplante Gebäudeabbruch hätte zu einem Verlust von ca. 5 Mio. Euro geführt. Die Verwaltung verfolgt das Vorhaben nach Einschreiten des Rechnungshofs einstweilen nicht weiter.
  • Für die Entscheidung, ob Sozialhilfe aus hamburgischen Mitteln oder Grundsicherung für Arbeitssuchende aus Bundesmitteln gewährt wird, ist u.a. die Erwerbsfähigkeit der Antragsteller entscheidend. Für deren Feststellung hatte die Behörde mit der Arbeitsagentur und dem Jobcenter team.arbeit.hamburg ein Verfahren vereinbart, das von gesetzlichen Vorgaben abwich und zugleich für Hamburg mit finanziellen Nachteilen (überschlägig berechnet rund 3,2 Mio. Euro in 2011 und rund 1,6 Mio. Euro in den Folgejahren) verbunden war. Aufgrund der Hinweise des Rechnungshofs hat die Behörde jetzt mit den Beteiligten ein Verfahren vereinbart, das diese Nachteile vermeidet. Außerdem hat sie gegen den Bund Erstattungsansprüche geltend gemacht.
  • Für den öffentlichen Rettungsdienst wurden Hamburg von den Kostenträgern durch mangelhafte Kostenermittlung zu geringe Personalkosten erstattet. Auch die Kostenerstattung für die von Hamburg durchgeführte Notfallrettung in Schenefeld lag erheblich unter dem Aufwand. Die bisherige Vereinbarung mit dem Kreis Pinneberg ist inzwischen gekündigt und der Senat hat auch im Übrigen etliche der Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofs aufgegriffen.     

Handlungsbedarf:

  • Die Stadt subventioniert Jahrmärkte und ähnliche Veranstaltungen seit Jahren mit geringen Gebühren. Zusätzliche Einnahmen ließen sich erzielen, wenn für besonders nachgefragte Premiumflächen – beispielsweise Rathausmarkt sowie Flächen rund um Binnenalster und Landungsbrücken – ein neuer Gebührentatbestand geschaffen würde, der noch stärker auf den möglichen wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltungen ausgerichtet sein sollte.
  • Beim Kostenstabilen Bauen gibt es trotz der Maßnahmen des Senats nach wie vor Handlungsbedarf: Zu den Grundanforderungen bei Baumaßnahmen gehört eine belastbare Kostenüberwachung. Im Dezember 2012 wurde die Ortsumgehung Finkenwerder – mit 33 Mio. Euro eines der größten Hamburger Verkehrsprojekte der letzten zehn Jahre – für den Verkehr freigegeben. Für die damit verbundenen Ausgleichsmaßnahmen hatte der Senat 7,5 Mio. Euro veranschlagt. Die für 2014 zugesagte Kostenstandsübersicht hat der Senat allerdings erst jetzt und damit lange nach Abschluss der Maßnahme vorgelegt.
  • Die Stadt hat ihre lohnsteuerrechtlichen Verpflichtungen als Arbeitgeberin nicht immer eingehalten. Sie muss dies künftig ändern und insbesondere mit dem Zentrum für Personaldienste die steuerrechtlich gebotene zentrale Außenvertretung gegenüber dem Finanzamt sicherstellen.

Manchmal lässt sich aus Fehlern auch nur noch für die Zukunft lernen: Der Gewässerausbau für eine neue Barkassenanbindung zur Internationalen Gartenschau und Internationalen Bauausstellung erfolgte ohne die vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und ohne eine verbindliche Zusage von Barkassenbetreibern, dort einen Linienverkehr aufzunehmen. Der Kanal wurde für knapp 13 Mio. Euro gebaut, eine regelmäßige Barkassenverbindung nach Wilhelmsburg gibt es aber nach wie vor nicht.

Präsident Dr. Schulz: „Dieser Ergebnisbericht macht wieder deutlich: die Prüfungen des Rechnungshofs führen zu Verbesserungen. Es gibt aber noch Vieles für Senat und Verwaltung zu tun.“

Kontakt

Friedhelm Imkampe

Ansprechpartner in Sachen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg

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