Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.hamburg.de veröffentlichten Inhalte der Freien und Hansestadt Hamburg.

  • Senatskanzlei

Inhaltsverzeichnis

Als Träger öffentlicher Gewalt im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

  • einer von Dataport AöR im November 2025 vorgenommenen Bewertung nach dem HmbBGG und HmbBITVO nach den Anforderungen der EN 301 549 Version 3.2.1 und der BITV 2.0 in Bezug auf den Paragraph 4.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Mängel nur teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Folgende Mängel beinträchtigen die Barrierefreiheit der Website:

9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente

Es gibt Bedienelemente wie den Vor-/Zurück-Schalter in der Bilderanzeige, die keinen Alternativtext für einen Screenreader besitzen („Schalter“).

9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte

Nicht alle Bilder auf den Seiten haben einen (aussagekräftigen) Alternativtext für den Screenreader.

9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften

Eine native Auszeichnung von Text als Headline fehlt vereinzelt.

9.1.3.1d Inhalte gegliedert

Zur Absatzgestaltung werden „leere“ HTML-Elemente verwendet. Diese gibt ein Screenreader mit „leer“ aus.

9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar

  • Bei Eingabefeldern mit Filterfunktion wie z.B. die Verwaltungsleistungs-Suche werden die Vorschläge einem Screenreader nicht vermittelt. Eine Auswahl ist somit nicht möglich.
  • Bei Fokus von einzelnen Elementen wie z.B. einem „Weiterlesen“-Schalter wird die zugehörige Überschrift nicht für den Screenreader mitausgegeben.

9.1.4.1 Ohne Farbe nutzbar

Links sind teilweise nicht optisch als solche erkennbar, sondern wirken wie einfache Texte. Es gibt zudem keine einheitliche optische Linkauszeichnung, da teilweise mit Unterstreichung, teilweise mit Pfeil-Symbolen gearbeitet wird.

9.1.4.10 Inhalte brechen um

Im Bereich von Tabellen gibt es bei einer verkleinerten Browserbreiten-Ansicht kein responsives Verhalten, d.h. Texte brechen nicht schlüssig um und können auch nicht mittels Scrollbalken erreicht werden.

9.1.4.12 Textabstände anpassbar

Es werden teilweise bei Anwendung einer individuellen Textabstände-Einstellung die Texte abgeschnitten dargestellt („…“), so dass der Text nicht mehr komplett wahrnehmbar ist.

9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend

Der Kontrast von Text zum Hintergrund ist bei aktivierten Schaltern (z.B. Leichte Sprache angefordert“) nicht ausreichend im Verhältnis 4,5 zu 1.

9.2.4.1 Bereiche überspringbar

Die Seiten sind nicht komplett korrekt in sogenannte Landmarks/Sprungmarken-Bereiche aufgeteilt und nicht aussagekräftig genug für den Screenreader benannt.

9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte

Die Linktexte sind bei Tastaturnavigation teilweise für den Screenreader nicht verständlich (z.B. „hier“).

9.2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen

Es fehlen teilweise aussagekräftige Beschriftungen z.B. von Alternativtexten von Bildern oder von Sucheingabefeldern.

9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich

Der Fokus ist seitenübergreifend nicht gut sichtbar, da er nur aus einer dünnen Linie besteht. An einigen Elementen ist der Fokus komplett nicht sichtbar. Somit ist die aktuelle Position auf der Seite nicht immer gut erkennbar.

9.3.2.1 Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus

Liegt der Fokus in der Kapitelübersicht beim Abspielen eines Videos, blenden die Bedienelemente nicht aus, so dass nicht alle Videoinhalte gut wahrnehmbar sind.

9.3.2.2 Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe

  • Wird eine Sprachauswahl vorgenommen, erscheint nicht die zuvor angezeigte Seite in der ausgewählten Sprache sondern die Startseite von hamburg.de.
  • Textinhalte werden nach Betätigen eines „Weiterlesen“-Schalters oberhalb des Schalters angezeigt und nicht darunter.
  • Nach Anwendung eines Filters in der Suche springt der Fokus auf den Seitenanfang und verbleibt nicht auf dem zuletzt fokussierten Element.

9.3.3.1 Fehlererkennung

Auf Seiten mit Formularfeldern werden Fehlermeldungen nicht immer direkt am betroffenen Feld angezeigt. Auch werden die Fehlermeldungen nicht für den Screenreader bei Fokus des Elementes ausgegeben.

9.4.1.1 Korrekte Syntax

Es liegen vereinzelt Fehler in der Syntax vor („Duplicate Ids“), was zu einer fehlerhaften Ausgabe im Screenreader führen kann.

9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar

  • Die Breadcrumb-Navigation ist nicht als Landmark ausgezeichnet und es wird auch nicht die aktuell angezeigte Seite für den Screenreader ausgegeben.
  • Dass es Untermenüs in der Seitennavigation „Themen“ gibt, wird dem Screenreader nicht vermittelt.

Weitere Anmerkungen

  • Die bereitgestellten PDF-Dokumente sind nicht komplett barrierefrei und PDF/UA-konform. Teilweise können die PDFs nicht von einem Screenreader gut wahrgenommen werden aufgrund einer fehlenden Tag-Struktur.
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Zeitraum der Behebung

Die Behebung der genannten noch nicht barrierefreien Mängel ist bis 31.12.2026 [A1] geplant.

Ergänzung zu der Barrierefreiheitserklärung

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit (AAA) als gesetzlich gefordert umzusetzen, schon realisiert:

  • Die visuelle Präsentation von Text zum Hintergrund hat überwiegend ein Kontrastverhältnis von mindestens 7:1
  • Der interaktive Bereich von Bedienelementen umfasst überwiegend mindestens 24 x 24 CSS-Pixel 

Eyable®

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:

  • eine adaptive Schriftvergrößerung,
  • eine freie Anpassung der Farbkontraste,
  • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
  • ein Blaufilter,
  • ein Nachtmodus,
  • eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
  • eine Kompensation von Farbschwächen sowie
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye-Able®-Icon geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com

Eye-Able ist BITV/WCAG konform getestet. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts kann unter folgendem Link eingesehen werden: Eye-Able Prüfbericht

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12.06.2024 erstellt und zuletzt am 02.12.2025 überprüft.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? 
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter barrierefreiheit@sk.hamburg.de an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung.

So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

E-Mail:
schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de

Post: 
Schlichtungsstelle HmbBGG 
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg

 [A1]Bitte Zeitpunkt zur Mängelbehebung ergänzen, z.B. Juli 2026 oder Q4 2026

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