Die Erlaubnisfreiheit zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken, regelt die Niederschlagswasser-Versickerungsverordnung vom 23. Dezember 2003. Danach entfällt die nach dem Wasserhaushaltsgesetz notwendige wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken,
Prinzipskizze einer Sickermulde
sofern
nicht mehr als 250 m² befestigte Fläche an die Entwässerungsanlage angeschlossen sind,
die Versickerung innerhalb von Wasserschutzgebieten oberflächennah über Sickermulden oder ähnliches erfolgt,
die Versickerung außerhalb von Altlast- und Altlastverdachtsflächen erfolgt und
die Anforderungen an die schadlose Versickerung aus der Verordnung eingehalten werden.
Folgende Anforderungen werden an die schadlose Versickerung gestellt:
das Niederschlagswasser darf nicht in seinen Eigenschaften verändert werden,
die Anlagen zur Niederschlagswasserversickerung müssen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik gebaut und betrieben werden,
die Versickerungsanlagen dürfen keine natürlich anstehenden, wasserstauenden Bodenschichten durchstoßen,
bei unterirdischen Anlagen ist zwischen Unterkante der Versickerungsanlage und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserspiegel ein Mindestabstand von 1 m einzuhalten,
das auf Hof- und Verkehrsflächen, Kraftfahrzeug-Stellplätzen und Metall- und Bitumendächern anfallende Niederschlagswasser darf nur über die belebte Bodenzone, beispielsweise über bepflanzte Sickermulden oder Rasengittersteine versickert werden.
Die genauen Anforderungen zum Wegfall der Erlaubnis und zur schadlosen Versickerung können dem Verordnungstext entnommen werden.
Für die Anzeige von Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken hat die Behörde für Umwelt, Energie, Klima und Agrarwirtschaft ein digitales Verfahren entwickelt. Bitte zeigen Sie Ihre erlaubnisfreien Versickerungsanlagen ab sofort über diesen Weg an. Hier gelangen Sie dort hin.
Für die Anzeige von Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken hat die Behörde für Umwelt, Energie, Klima und Agrarwirtschaft ein digitales Verfahren entwickelt. Bitte zeigen Sie Ihre erlaubnisfreien Versickerungsanlagen ab sofort über diesen Weg an. Hier gelangen Sie dort hin.
Die Versickerungspotenzialkarte gibt Auskunft über die Möglichkeiten zur Versickerung von Niederschlagswasser in Hamburg. Sie kann für die Planung von Versickerungsanlagen und Erstellung von B-Plänen herangezogen werden.
Die Versickerungspotenzialkarte gibt Auskunft über die Möglichkeiten zur Versickerung von Niederschlagswasser in Hamburg. Sie kann für die Planung von Versickerungsanlagen und Erstellung von B-Plänen herangezogen werden.
In dieser Broschüre erfahren Sie, wie Sie mit einem einfachen Versickerungsversuch die Bodendurchlässigkeit auf Ihrem Grundstück ermitteln können. (PDF, 2,2 MB)
Die Behörde für Umwelt, Energie, Klima und Agrarwirtschaft hat die Broschüre "Dezentrale naturnahe Regenwasserbewirtschaftung" neu aufgelegt. Sie enthält Informationen und Tipps zur schadlosen Beseitigung von Regenwasser und richtet sich sowohl an Planer, Architekten und Ingenieurbüros als auch an Bauherren.