Nachdem Sie Ihren Antrag im Fachamt Eingliederungshilfe eingereicht haben, wird der Ärztliche Fachdienst des Fachamtes beauftragt, die Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 53 Sozialgesetzbuch (SGB) XII in der Fassung vom 31.12.2019 festzustellen oder zu überprüfen.
In der Regel werden Sie zu einer persönlichen ärztlichen Untersuchung eingeladen. Falls die Unterlagen so aktuell, umfassend und aussagekräftig sind, dass die nötigen gutachterlichen Aussagen nach Aktenlage getroffen werden können, kann unter Umständen auf eine persönliche Untersuchung verzichtet werden.
Bei Kindern und Jugendlichen und in weiteren Einzelfällen kann auch das bezirkliche Gesundheitsamt oder das Beratungszentrum Sehen, Hören, Bewegen, Sprechen die Untersuchung durchführen.