Eine Beratung erhalten Sie bei den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Betroffenen- und Angehörigenverbänden und den behördlichen Dienststellen wie zum Beispiel
- bei Ihrem bezirklichen Gesundheitsamt,
- bei Ihrem bezirklichen Fachamt Grundsicherung und Soziales / örtliches Soziales Dienstleistungszentrum
- und beim Beratungszentrum Sehen, Hören, Bewegen, Sprechen im Bezirksamt Hamburg-Nord, Eppendorfer Landstraße 59, 20249 Hamburg, zugleich Pflegestützpunkt für Kinder, Tel. 42804-2545.
- Der Sozialpädagogische Fachdienst des Fachamtes Eingliederungshilfe bietet im Rahmen des Fallmanagements für Hörgeschädigte auch ambulante Beratung an.
- Informationen zum Persönlichen Budget der Eingliederungshilfe gibt Ihnen der entsprechende Sonderbereich des Sozialpädagogischen Fachdienstes des Fachamtes Eingliederungshilfe.
- Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ eingeführt. Informationen hierzu und Adressen erhalten Sie unter https://www.hamburg.de/behinderung/10411318/teilhabeberatung.