Rechtliche Grundlage
Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder ist die Grundlage für die gemeinsame Finanzierung von Betreuungsplätzen durch Bund und Länder.
Zur konkreten Umsetzung wurde ein neues Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 bis 2021" aufgelegt. Das Programm dient dem weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Förderung
Als Träger von Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegeperson in einer Großtagespflegestelle in Hamburg können Sie Fördermittel für Investitionen beantragen.
Die näheren Regelungen entnehmen Sie bitte der „Richtlinie der Sozialbehörde zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung 2020 – 2021 in Hamburg“ (siehe unten).
Wir empfehlen Ihnen, die Planungsunterlagen für die beabsichtigte Baumaßnahme mit der Kita-Trägerberatung und Bauangelegenheiten abzustimmen, bevor Sie diese Unterlagen bei der zuständigen Bauprüfabteilung zusammen mit dem Bauantrag oder einem Antrag zur Erteilung einer Nutzungsgenehmigung einreichen.
Kontakt
Fragen zum Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021 beantwortet Ihnen das Sachgebiet Zuwendungen (FS 421) im Amt für Familie der Sozialbehörde:
Abteilung Überregionale Förderung und Beratung, Landesjugendamt
Referat Überregionale Jugend- und Familienförderung
Sachgebiet Zuwendungen (FS 421)
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg
E-Fax: (040) 4279-61961
E-Mail: kita-investitionsprogramm@soziales.hamburg.de
Weitere, wichtige Informationen rund um das Thema Kindertagesbetreuung in Hamburg finden Sie unter www.hamburg.de/fachinformationen
Downloads und Links
Gesetz und Richtlinie
- Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder - Kapitel 5 Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“
- Richtlinie zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung 2020 – 2021 - Stand: 12.02.2021 (PDF, 350 KB)
Verwaltungsvorschriften
- Zuwendungen, Bewirtschaftung von Ermächtigungen und Verwaltung von Vermögensgegenständen gemäß VV zu § 46 LHO vom 29. Dezember 2014, geändert am 21. Dezember 2018 (PDF, 1,25 MB)
Antragsformulare Kita-Träger
- Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für ein Investitionsvorhaben aus dem "Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung" gemäß Richtlinie der Sozialbehörde zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung 2020-2021 (Word, 50 KB)
- Erklärung gemäß Ziffer 3.2.1. der Richtlinie der Sozialbehörde zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuung 2020–2021 (Word, 50 KB)
- Bau – und Kostenunterlage Formular zur Erläuterung der Baumaßnahme gemäß Ziffer 6.1.1 der Richtlinie der Sozialbehörde zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuung 2020–2021 in Hamburg (Word, 20 KB)
- Bekanntgabe / Aktualisierung der Trägerdaten Formular zum Nachweis der aktuellen Zeichnungsrechte, Vertretungsberechtigungen, der Kontoverbindung und mit Erklärung zu § 15 Umsatzsteuergesetz (Word, 25 KB)
- Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für ein Investitionsvorhaben aus dem "Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung" gemäß Richtlinie der Sozialbehörde zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung 2020-2021 für Träger, die die Zuwendung an einen Investor weiterleiten (Word, 45 KB)
- Erklärung des Investors gemäß Ziffer 3.3 der Richtlinie der Sozialbehörde zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung 2020-2021 in Hamburg (Word, 15 KB)
- Bau– und Kostenunterlage des Investors Formular zur Erläuterung der Baumaßnahme gemäß Ziffer 6.1.1 der Richtlinie der Sozialbehörde zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung 2020-2021 in Hamburg (Word, 20 KB)
- Erklärung zu § 15 UStG Formular zur Vorsteuerabzugsberechtigung nach Paragraph 15 Umsatzsteuergesetz (Word, 10 KB)
Antragsformular Großtagespflege
- Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für eine Umbaumaßnahme in den Betreuungsräumen einer Großtagespflegestelle aus dem „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ gemäß Richtlinie der Sozialbehörde zum weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung 2020-2021 in Hamburg (Word, 40 KB)
Hinweis
Publikationspflicht / Förderdarstellung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bei den aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ geförderten Baumaßnahmen ist verpflichtend nach außen gut sichtbar auf die Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hinzuweisen.
Es ist das Logo des BMFSFJ zu nutzen, das begleitet wird von dem Passus: „gefördert vom:". Das Logo darf nicht verändert werden. Es darf in der Größe entsprechend dem genutzten Medium oder der Vorlage seiner Größe nach angepasst werden. Der Schutzraum (weißer Hintergrund) muss zwingend in angemessenen Umfang beibehalten werden. Weitere Hinweise können dem Style-Guide der Bundesregierung entnommen werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass das Logo des BMFSFJ ausschließlich für Baumaßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ verwendet wird.
Informationen für die Verwendung und das Logo stehen Ihnen hier als Download zur Verfügung:
- Logo des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Zusatz "Gefördert durch: … aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages“ (PNG, 134 KB, für die Verwendung in Office-Programmen)
- Logo des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Zusatz "Gefördert durch: … aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages" (SVG, 78 KB, Variante für das Internet).
- Hinweise zu den Bildwortmarken von Bundesregierung und Behörden mit Förderzusatz (PDF, 241 KB)