Pop-Up Bikelanes
Zahlreiche Städte haben damit begonnen, entlang wichtiger Straßen mehr Platz und Sicherheit für den Radverkehr durch temporäre Radfahrstreifen zu schaffen. Da diese mit geringem Aufwand vergleichsweise schnell umgesetzt werden können, hat sich hierfür der Begriff „Pop-Up-Bikelanes“ etabliert.
Das veränderte Mobilitätsverhalten vieler Bürgerinnen und Bürger bedingt durch die Corona Pandemie war Treiber dieser Bewegung, allerdings wurden bereits im aktuellen Hamburger Koalitionsvertrag Pop-Up-Bikelanes ausdrücklich vereinbart.
Pop-Up-Bikelanes können auf Straßen eingerichtet werden, die keine oder nur eine unzureichende Radverkehrsinfrastruktur aufweisen und die eine hohe Netzbedeutung und damit eine wichtige Verbindungsfunktion für den Radverkehr haben. Wichtigstes Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit bei gleichzeitiger Bereitstellung eines Angebots zur verstärkten Fahrradnutzung.
Es wird angestrebt, die Pop-Up-Bikelanes solange zu erhalten, bis vorgesehene Baumaßnahmen beginnen. Die aus der Einrichtung der Pop-Up-Bikelanes gewonnen Erkenntnisse können in die Planungen für spätere Umbauten fließen. Hierzu werden das Kfz- und Radverkehrsaufkommen vor und nach der Einrichtung erhoben sowie etwaige Rückstauerscheinungen und das Unfallgeschehen ausgewertet.
Der Koalitionsvertrag nennt beispielhaft für die Einrichtung von Pop-Up-Bikelanes die folgenden Straßenzüge:
- Max-Brauer-Allee zwischen Holstenstraße und Stresemannstraße,
- Beim Schlump - Hallerstraße zwischen Schröderstiftstraße und Rothenbaumchaussee (ohne Knoten Grindelallee)
- Am Sandtorkai – Brooktorkai (Nordseite von Deichtorplatz bis Niederbaumbrücke)
Radfahrstreifen mit beschleunigter Planung
Mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Straßenzüge wurde das Maßnahmenpaket „Pop-Up-Bikelanes“ abgeschlossen und in das Paket „Radfahrstreifen mit beschleunigter Planung“ überführt. Anstatt temporären, gelb markierten Radwegen werden in Zukunft auf Straßenzügen, die unzureichende Radinfrastruktur aufweisen und wo eine Einrichtung von Radfahrstreifen ohne große Umbauten möglich ist, diese direkt in weiß markiert. So kann schnell die Verkehrssicherheit und die Attraktivität für den Radverkehr auf diesen Straßenzügen erhöht werden. Ein Beispiel für diese Vorgehensweise sind die neuen Radfahrstreifen in der Königstraße.
Bürger:innen sowie die politischen Gremien der Bezirke haben zahlreiche Vorschläge zur Einrichtung weiterer Radfahrstreifen mit beschleunigter Planung gemacht, die bzgl. ihrer Eignung geprüft werden. Prüfkriterien sind mögliche Auswirkungen auf den Kfz- und den Busverkehr sowie die Verträglichkeit mit den vorhandenen Ampelschaltungen.
Evaluation: Hallerstraße und HafenCity
In der Hallerstraße (zwischen Grindelallee und Rothenbaumchaussee und in der HafenCity (Am Sandtorkai – Brooktorkai) wurden 2021 weitere Popup Bikelanes eingerichtet. Sie folgten den bereits 2020 eingerichteten Maßnahmen „Beim Schlump“ (zwischen Gustav-Falke-Straße und Bogenstraße) und in der Max-Brauer-Allee (zwischen Holstenstraße und Stresemannstraße).
Die temporären Radfahrstreifen schaffen mehr Platz und Sicherheit für den Radverkehr und sind in der Hallerstraße zwischen 2,50m und 3,40m und in der HafenCity zwischen 2,25m und 3,70m breit. Wie in der Straße Beim Schlump und in der Max-Brauer-Allee sollen diese temporären Radfahrstreifen erst einmal für ein Jahr bestehen bleiben und als Verkehrsversuch dienen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende möchte auch für die beiden Pop-up Bikelanes in der Hallerstraße und der HafenCity die Auswirkungen evaluieren und so Erkenntnisse für einen späteren Umbau der Straßen gewinnen.
Über eine kurze Befragung zu den beiden Pop-up-Bikelanes in der Hallerstraße und in der HafenCity wurden im Rahmen der Evaluation bis zum 27.10.2021 Meinungen und Nutzungsverhalten erhoben.
Der Verkehrsversuch in der Hafencity ist nun abgeschlossen. Die Dokumentation zu den Ergebnissen der Evaluation in den Straßen Am Sandtorkai und Brooktorkai können Sie hier herunterladen.
Den Evaluationsbericht zur Verstetigung der PUBL Hallerstraße finden Sie hier.
Evaluation: Beim Schlump und Max-Brauer-Allee
Seit einiger Zeit gibt es in der Straße Beim Schlump (zwischen Gustav-Falke-Straße und Bogenstraße) und in der Max-Brauer-Allee (zwischen Holstenstraße und Stresemannstraße) die beiden ersten Pop-up-Bikelanes in Hamburg.
Die temporären Radfahrstreifen schaffen entlang der beiden wichtigen Straßen mehr Platz und Sicherheit für den Radverkehr, verlaufen jeweils auf beiden Straßenseiten und sind zwischen 2,00 und 3,20 Meter breit. Sie sollen erst einmal für ein Jahr bestehen bleiben und als Verkehrsversuch dienen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende evaluiert in diesem Zeitraum die Auswirkungen und gewinnt Erkenntnisse, die in einen späteren Umbau der Straße einfließen können.
Der Verkehrsversuch in der Straße Beim Schlump ist nun abgeschlossen. Die Dokumentation zu den Ergebnissen der Evaluation können Sie hier herunterladen. Aus verkehrlicher Sicht empfiehlt der Bericht, die Maßnahme zu verstetigen. Die Vorbereitungen hierzu laufen. Bis zu einer Umsetzung können die vorhandenen Radfahrstreifen weiterhin genutzt werden.
Auch der Verkehrsversuch in der Max-Brauer-Allee ist nun abgeschlossen. Die Dokumentation zu den Ergebnissen der Evaluation in der Max-Brauer-Allee können Sie hier herunterladen.
FAQ
Was sind Pop-Up-Bikelanes und wie sehen sie aus?
Pop-Up-Bikelanes sind relativ schnell und mit geringem Aufwand eingerichtete temporäre Radfahrstreifen. Sie werden mit gelber Farbe auf der Fahrbahn abmarkiert und können in bestimmten Fällen zusätzlich durch rot-weiße Baken gekennzeichnet werden. Informationen zur konkreten Umsetzung der ersten Pop-Up-Bikelanes finden Sie unter diesem Link.
Wo und warum können Pop-Up-Bikelanes, bzw. Radfahrstreifen mit beschleunigter Planung eingerichtet werden?
Pop-Up-Bikelanes können auf Straßen eingerichtet werden, die keine oder nur eine unzureichende Radverkehrsinfrastruktur aufweisen und die eine hohe Netzbedeutung und damit eine wichtige Verbindungsfunktion für den Radverkehr haben. Wichtigstes Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit bei gleichzeitiger Bereitstellung eines Angebots zur verstärkten Fahrradnutzung.
Worauf wird bei der Einrichtung von Pop-Up-Bikelanes geachtet und was bedeuten diese für den Kfz-Verkehr?
Es wird darauf geachtet, dem Radverkehr einen angemessenen Raum zur Verfügung zu stellen, ohne die Kapazitäten des Kfz-Verkehrs über Gebühr zu beeinträchtigen. Busverkehr soll weiterhin in guter Qualität abgewickelt werden. Wo sinnvoll und möglich, sollen Lieferzonen und Parkplätze im Seitenraum weiterhin nutzbar bleiben.
Für welchen Zeitraum werden Pop-Up-Bikelanes eingerichtet?
Es wird angestrebt, die Pop-Up-Bikelanes solange zu erhalten, bis vorgesehene Baumaßnahmen beginnen. Die aus der Einrichtung der Pop-Up-Bikelanes gewonnen Erkenntnisse können in die Planungen für spätere Umbauten fließen. Hierzu werden das Kfz- und Radverkehrsaufkommen vor und nach der Einrichtung erhoben sowie etwaige Rückstauerscheinungen und das Unfallgeschehen ausgewertet.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden Pop-Up-Bikelanes eingerichtet?
Rechtliche Grundlage für (temporäre) Radfahrstreifen ist § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6, 2. Alt. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Auf welcher Rechtsgrundlage werden Radfahrstreifen mit beschleunigter Planung eingerichtet?
Rechtliche Grundlage für Radfahrstreifen ist § 45 Absatz 1 Satz 1 sowie Absatz 9 Satz 4 Nummer 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).