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Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, soll Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, soll Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen.
Der Senat nimmt diese gesetzliche Vorgabe ernst und hat den Ehrgeiz, Hamburg zur kinder- und familienfreundlichsten Stadt Deutschlands zu machen.
Der Bericht stellt gemäß Paragraf 27 des Ausführungsgesetzes zum SGB VIII die wesentlichen Entwicklungen in der Jugendhilfe der Freien und Hansestadt Hamburg in der 20. Legislaturperiode (Beginn: 2011) dar. Dabei beschränkt sich die Darstellung auf die Aktivitäten und Maßnahmen der zuständigen Fachbehörde und beschreibt nicht die Aktivitäten und Maßnahmen anderer Fachbehörden sowie die umfangreichen ausführenden Tätigkeiten der Bezirksämter, um den Rahmen dieses Berichts zu begrenzen.
Zu den Arbeitsschwerpunkten der Wahlperiode gehören unter anderem die Kindertagesbetreuung, die Umsteuerung der Erziehungshilfen durch den Ausbau sozialräumlicher Angebote und die Konsolidierung der Arbeit der Allgemeinen Sozialen Dienste.
Umfang: 102 Seiten
Stand: August 2014
Bezug: Der Bericht kann unten heruntergeladen oder kostenlos beim Broschürenservice der Sozialbehörde bestellt werden (siehe rechts).