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Kind und Beruf Elterngeld

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Das Elterngeld erhalten Mütter und Väter, die für die Betreuung ihrer Kinder die berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken.

Taschenrechner, Geld und Stift

Elterngeld und ElterngeldPlus: Informationen für Hamburger Eltern

Aktuell: Was hat sich beim Elterngeld ab 1. September 2021 geändert?

Mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie, zusätzliche Frühchen-Monate: Millionen Eltern profitieren seit Herbst 2021 von besseren Regelungen beim Elterngeld. Die Neuregelungen des gelten für alle Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden. Mehr Informationen finden Sie Familienportal des Bundes.

Wer bekommt Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich Eltern, die

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind; für Geburten ab 01.09.2021 nicht mehr als 32 Wochenstunden erwerbstätig sind,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben,
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und
  • im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes als Alleinerziehende ein zu versteuerndes Einkommen von unter 250 000 Euro erzielten. Für gemeinsam anspruchsberechtigte Eltern liegt die Einkommensgrenze auf unter 500 000 Euro für Geburten bis 31.08.2021. Für Geburten ab 01.09.2021 reduziert sich die gemeinsame Einkommensgrenze auf 300.00 Euro.

Wer noch?
Das Elterngeld wird für Erwerbstätige, Selbstständige, Erwerbslose, für Studierende und Auszubildende, aber auch für Adoptiveltern und in Ausnahmefällen für Verwandte bis zum dritten Grad bezahlt.

Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, die das Kind nach der Geburt betreuen, auch wenn es nicht ihr eigenes ist, können unter denselben Voraussetzungen ebenfalls Elterngeld erhalten.

Wie hoch ist das BasisElterngeld?

Die Höhe des BasisElterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes. Es ersetzt in der Regel 67 Prozent (65 bis 100 Prozent je nach Einkommenshöhe) des wegfallenden Nettoeinkommens. 

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1800 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit einer Mehrlingsgeburt gibt es Zuschläge.

Mit dem Elterngeldrechner können Sie unverbindlich berechnen, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.

Was ist ElterngeldPlus?

ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange bekommen wie BasisElterngeld. Wenn Sie nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus dafür nur halb so hoch wie das BasisElterngeld (also 150 bis 900 Euro). 

Wenn Sie allerdings nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche BasisElterngeld. Trotzdem können Sie das ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen. 

Wie lange kann Elterngeld bezogen werden?

Das BasisElterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Lebensmonate Elterngeld beziehen. Zwei „Bonusmonate“ kommen hinzu, wenn auch der Partner für mindestens zwei Lebensmonate Elterngeld beantragt und wenn in der gesamten Zeit mindestens zwei Lebensmonate lang eine Minderung des Erwerbseinkommens erfolgt ist.
Die Eltern können die Monatsbeträge im Übrigen frei untereinander aufteilen. Sie können Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig erhalten. Bei Gleichzeitigkeit verringert sich die Zahl der Monate entsprechend. Alleinerziehende können 14 Monate Elterngeld erhalten. Lebensmonate mit Mutterschaftsleistungen gelten als Monate, für die Elterngeld bezogen wurde.

Das ElterngeldPlus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt. Das bedeutet, dass ein Elterngeldmonat BasisElterngeld dann zwei ElterngeldPlus-Monaten entspricht. Dies lohnt sich besonders, wenn Eltern während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten (bis zu 30 Wochenstunden). Das Elterngeldbudget kann so flexibler genutzt werden. Auch Eltern, die nicht arbeiten, können ElterngeldPlus beziehen.
Das ElterngeldPlus kann über den 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes muss es in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen werden. Lebensmonate mit Mutterschaftsleistungen gelten als Monate, für die BasisElterngeld bezogen wurde.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus unterstützt Eltern zusätzlich, die sich für eine gemeinsame Teilzeitarbeit entscheiden, um mehr Zeit für die partnerschaftliche Erziehungsarbeit zu haben.

Eltern, die gleichzeitig für vier Lebensmonate des Kindes zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Für Geburten ab dem 01.09.2021 ist eine Wochenarbeitszeit von 24 bis 32 Stunden zulässig. Der Partnerschaftsbonus kann nur von beiden Eltern gemeinsam sowie in einem Block von vier Monaten genommen werden. Der Partnerschaftsbonus kann vor, während, nach oder ganz ohne Elterngeld(Plus)-Bezug genommen werden. Wird der Partnerschaftsbonus mit dem Elterngeld kombiniert, darf es nach dem 14. Monat keine Unterbrechung im Elterngeldbezug geben. 

Der Partnerschaftsbonus kann auch von Alleinerziehenden bezogen werden, wenn sie in vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind.

Beratung, Antragstellung, Information

Die gesetzlichen Regelungen sind differenzierter, als wir es hier darstellen können. Lassen Sie sich deshalb bei der Elterngeldstelle Ihres Bezirksamtes (zu finden im Behördenfinderberaten und nutzen Sie die unten aufgeführten Informationsangebote.

Antragstellung

Digitalisierung konkret


Informationen


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