Neue Anträge auf Betreuungsgeld können deshalb nicht mehr bewilligt werden.
Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 konnten Eltern im Anschluss an das Elterngeld seit dem 1. August 2013 Betreuungsgeld beantragen, wenn sie für ihr Kind keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nahmen.
Ausführliche Informationen zum Betreuungsgeld finden Sie im Behördenfinder Hamburg und auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.