Studierende, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden und unmittelbar finanzielle Hilfe benötigen, können seit November wieder die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beantragen: Es werden zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt. Antragsberechtigt sind deutsche und internationale Studierende, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Wer bereits ein Darlehen, Stipendien o.Ä. im Bezugsmonat erhält, kann bei einer den Förderrichtlinien entsprechenden finanziellen Notlage trotzdem eine Überbrückungshilfe erhalten. Das BMBF hat eine Hotline zur Überbrückungshilfe geschaltet, Telefon: 0800 26 23 003. Ansprechpartner für Studierende in Hamburg ist das Studierendenwerk Hamburg. Bei Fragen nach fertiggestellter Antragstellung und Absenden des Vertrages wenden Sie sich gerne per Mail an ueberbrueckungshilfe-studierende@studierendenwerk-hamburg.de.
Studierende können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 650 Euro im Monat beantragen. Das Darlehen kann unbürokratisch online beantragt werden. Der reduzierte Zins gilt bis Ende des Jahres 2021. Die Ausweitung der zinslosen Kreditvergabe auf ausländische Studierende ist befristet bis zum 31.03.2021. Alle Informationen zum KfW-Studienkredit gibt es auf der Website der KfW.
Die Übergangsregelung zum Zeitvertragsgesetz für die Wissenschaft ist zudem verlängert worden: Entsprechende Beschäftigungsverhältnisse zwischen dem 01. Oktober und 31. März 2021 können um bis zu sechs Monate verlängert werden, um den betroffenen Wissenschaftler*innen mehr Flexibilität und Planungssicherheit im Zuge pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs zu geben. Weitere Infos: https://www.bmbf.de/de/karliczek-fortsetzung-der-unterstuetzung-fuer-wissenschaftlerinnen-und-wissenschaftler-in-12525.html
Zu den weiteren Fördermöglichkeiten für Hamburger Studierende wie BAföG, Erlass der Wohnmiete gemäß Bundesregelungen sowie Grundsicherung (Arbeitslosengeld II), einschließlich geeigneter Jobs in der Corona-Hilfe berät das Hamburger Studierendenwerk und bietet seinen Beratungsservice (auch im BAföG-Amt) derzeit telefonisch und per Mail an. Kontakte unter https://www.studierendenwerk-hamburg.de/beratung/beratungszentrum-studienfinanzierung-best. Ein FAQ zu den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Pandemie gibt es zudem unter https://www.studierendenwerk-hamburg.de/das-studierendenwerk-hamburg/informationen-zum-coronavirus/faq.