FAQ Energie

FAQ Energie

Wie geht Hamburg mit Einschränkungen oder dem Stopp russischer Erdgas-Lieferungen um?


(Stand:  28. Oktober 2022 00:00  Uhr)

Wenn es aufgrund von Einschränkungen oder des Stopps der russischen Gaslieferungen zu einer Gasmangellage kommt, in der nicht mehr allen Letztverbrauchern die von Ihnen bestellten Gasmengen zur Verfügung gestellt werden können, greift der „Notfallplan Gas“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Dieser Notfallplan sieht drei Stufen vor:

  • Erste Stufe = Frühwarnstufe: Es werden Maßnahmen und Vorbereitungen seitens der Bundesregierung, der Gasversorger und Leitungsbetreiber getroffen, um die Auswirkungen auf die privaten Haushalte und die Wirtschaft zu verhindern oder zu minimieren. Diese Stufe hat das BMWK am 30.3. ausgerufen, nähere Informationen finden sich hier.
  • Zweite Stufe = Alarmstufe: Die Maßnahmen zum Schutz der Infrastruktur werden erhöht und weitere Anstrengungen zur Energiesicherung unternommen. Die Alarmstufe hat das BMWK am 23.6. ausgerufen, nähere Informationen finden sich hier.
  • Dritte Stufe = Notfallstufe: Die Verteilung der verbliebenen Energiemengen erfolgt durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Dafür sieht das Energiewirtschaftsgesetz im § 53a EnWG eine Priorisierung vor. Es wird dabei zwischen sog. „geschützten“ und „nicht geschützten Kunden“ unterschieden. Als „geschützte Kunden“ gelten u.a. private Haushalte, die zur Wärmeversorgung auf entsprechende Gaslieferungen angewiesen sind.

Weiterführende Informationen finden sich untenstehend sowie auf den Internetseiten des BMWK und der BNetzA:

Für alle lokalen Belange der Freien und Hansestadt Hamburg ist ein Krisenstab in der Behörde für Inneres und Sport eingerichtet, der eine schnelle und koordinierte Handlungsfähigkeit des Senates zu allen Themen im Kontext der Ukrainekrise sicherstellt. Auch das Thema Energiesicherheit wird hier behandelt. In diesem Krisenstab und dem Zusammenwirken mit weiteren Arbeitsgruppen im Bund und den Ländern bereitet sich Hamburg intensiv auf akute und für den Winter zumindest nicht auszuschließende Gas- und Energiemangellagen vor. Ein wichtiges Thema ist dabei, die Klärung von und Vorbereitung auf lokalen Unterstützungsleistungen, die BNetzA und Netzbetreiber für die Aufrechterhaltung der Gasversorgungssicherheit im Falle einer akuten Gasmangellage benötigen.

Trotz des aktuellen Stopps der Gaslieferungen über Nord Stream 1 bestehen zurzeit keine Versorgungsengpässe. Die ausgerufene Alarmstufe im nationalen Notfallplan Gas ist eine präventive Maßnahme. Die BNetzA veröffentlicht täglich aktualisierte Informationen zur aktuellen Lage der Gasversorgung in Deutschland auf Ihrer Internetseite.

Welche Folgen haben Einschränkungen oder der russische Lieferstopp für Hamburgs Bewohner, für die Wirtschaft und die Industrie?


(Stand:  28. Oktober 2022 00:00  Uhr)

Deutschland hat im Sommer und Herbst viele Maßnahmen ergriffen, um die Gasspeicher zu füllen. Laut BMWK verfügt Deutschland über genügend Gas, um eine Grundversorgung sicherzustellen. Sollte es trotz aller getroffenen Maßnahmen in diesem Winter zu Versorgungsengpässen kommen, sind private Haushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt. Das heißt, auch bei einer Gasknappheit werden diese Letztverbraucher bevorzugt versorgt. Auch kleinere und mittlere Unternehmen der Sektoren Gewerbe, Handel, Dienstleistungen mit einer Ausspeiseleistung von max. 500 kWh pro Stunde und einer jährlichen Gasentnahme von maximal 1.500 MWh gelten als sogenannte geschützte Kunden. Unternehmen können sich nicht als geschützte Kunden registrieren lassen oder einen entsprechenden Antrag stellen. Details hierzu finden sich auf der Homepage der BNetzA in den folgenden Veröffentlichungen: 

Wie steht es angesichts der aktuellen Ereignisse um die Stromversorgungssicherheit in Hamburg im kommenden Winter?


(Stand:  4. Oktober 2022 00:00  Uhr)

Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragten zweiten Stresstest Strom Anfang September veröffentlicht. Dieser kam zum Ergebnis, dass krisenhafte Situationen im deutschen Stromsystem im Winter 22/23 zwar sehr unwahrscheinlich sind, aktuell aber nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Daher werden eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen empfohlen, damit es auch in diesen sehr unwahrscheinlichen Szenarien nicht zu einer kurzzeitigen Lastunterdeckung oder Stromausfällen aufgrund von Netz-Stresssituationen kommt. Die im Stresstest empfohlen Maßnahmen sind zum Teil bereits umgesetzt oder in Umsetzung. Weitere Informationen zum zweiten Stresstest Strom finden sich auf der Homepage des BMWK: faq-zweiter-stresstest-massnahmen-sicherung-stromnetz-stabilitat.pdf (bmwk.de).
Eine konkrete Wahrscheinlichkeit einer kurzzeitigen Lastunterdeckung oder Stromausfällen aufgrund von Netz-Stresssituationen in Hamburg lässt sich aus dem Stresstest nicht ableiten. Hamburg hat aber im Vergleich zur bundesweiten Situation den Vorteil, dass das hiesige Netz eng in das deutsche und europäische Stromnetz eingebunden und mitten im erzeugungsstarken Norden gelegen ist. Engpässe werden im Stresstest – bedingt durch den verzögerten Netzausbau und fehlende Erzeugungskapazitäten im Süden – insbesondere für den Stromtransport von Nord nach Süd festgestellt.

Was kann ich tun, um mich für den unwahrscheinlichen Fall eines länger anhaltenden Stromausfalls vorzubereiten?


(Stand:  4. Oktober 2022 00:00  Uhr)

Unabhängig von den aktuellen Ereignissen kann die Gefahr eines länger andauernden Stromausfalls nie ganz ausgeschlossen werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat ausführliche Informationen zur Vorbereitung auf eine mögliche Stromversorgungskrise auf seiner Internetseite veröffentlicht: Vorsorgen für den Stromausfall - BBK (bund.de)

Wie kann ich Energie sparen - und hilft das im Moment überhaupt?


(Stand:  28. Oktober 2022 00:00  Uhr)

Sparsam mit Energie umzugehen ist immer eine gute Idee. Angesichts der Auswirkungen des Angriffskrieges von Russland auf die Ukraine auf die Versorgung Europas und Deutschlands mit Gas sollten alle besonders achtsam und sparsam mit Energie umgehen. Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde trägt dazu bei, einer Energieknappheit vorzubeugen. 
Nicht nur deshalb sollten Sie auf den Gebrauch von elektrischen Heizgeräten zum Heizen Ihrer Wohnung verzichten. Diese sind nicht darauf ausgelegt, Wohnungsheizungen zu ersetzen und ein solcher Einsatz kann sehr hohe Stromkosten für ihre Anwender zur Folge haben. Ein massenhafter Einsatz stellt zudem eine ernste Herausforderung für die Verteilnetze dar und kann im schlimmsten Fall zu lokalen Stromausfällen führen. Daher gilt: Nicht mit Direktheizungen heizen oder zuheizen, denn ohne Strom fällt auch die private Gasheizung aus! Weitere Informationen zum Einsatz elektrischer Heizgeräte finden sich auf der Homepage des VDE: Heizen mit Strom: Droht durch Direktheizungen eine Überlastung des Stromnetzes? (vde.com)
Hier gibt es Tipps, wie man sparsam mit Energie umgehen kann:

Wo finde ich Erläuterungen zur Energiesparverordnung EnSikuMaV und zur Energiesparverordnung EnSimiMaV?


(Stand:  7. März 2023 00:00  Uhr)

Fragen und Antworten zu den beiden Energiesparverordnungen EnSikuMaV und EnSimiMaV finden Sie auf der Website https://energiesparen.hamburg

Wo kann ich mich rund ums Thema Energiesparen beraten lassen?


(Stand:  28. Oktober 2022 00:00  Uhr)

Die Hamburger Energielotsen beraten sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende zum energiesparenden Bauen, Renovieren und / oder Modernisieren und Wohnen in einer kostenfreien Erstberatung. Hotline: 040 24832250

Der Stromspar-Check berät Haushalte mit geringem Einkommen und zeigt vor Ort wie sich Strom-, Heiz- und Wasserverbrauch schnell und einfach senken lassen. Telefonisch erreichbar unter 040 280140381

Was mache ich, wenn ich meine Gasrechnung nicht bezahlen kann?


(Stand:  28. Oktober 2022 00:00  Uhr)

Es gibt viele Wege, Strom- und Gassperren zu vermeiden. Wichtig ist, das Problem anzusprechen, damit eine Lösung gefunden werden kann. 

  • Wenden Sie sich an Ihren Strom- oder Gasversorger. In vielen Fällen kann eine Lösung wie Ratenzahlungen gefunden werden.
  • Falls Sie das Problem alleine nicht lösen können, wenden Sie sich als Leistungsempfänger:in an Ihr Jobcenter oder Ihr Sozialamt.
  • Auch Beratungsstellen helfen bei Geldsorgen weiter.
  • Lassen Sie sich kostenlos beraten wie Sie Energie und Wasser sparen. Beratungsangebote finden Sie in der vorstehenden Antwort.

Informationen und Tipps der Verbraucherzentrale Hamburg zur Vermeidung von Energiesperren: Kein Geld für Gas und Strom. Was dann? | Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh.de)

Wie kann ich finanzielle Hilfen erhalten, wenn ich mit Pellets, Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Brennstoffen geheizt habe?


(Stand:  25. April 2023 00:00  Uhr)

Private Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können in Hamburg ab dem 2. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal unter der folgende Website beantragt werden: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN.

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch