FAQ - Wie kann ich helfen

FAQ – Wie kann ich helfen?

Vielen Dank, dass Sie helfen wollen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es noch nicht für alle Hilfsangebote einen konkreten Bedarf gibt. Das kann sich jederzeit kurzfristig ändern - bitte informieren Sie sich hierfür auch auf den Internetauftritten der jeweiligen Stellen, Initiativen und Vereine, auf die wir hier hinweisen.

FAQ - Hier können Sie helfen

Wo kann ich mich melden, wenn ich mich engagieren möchte?


(Stand:  28. März 2022 00:00  Uhr)

Hier können Sie sich melden:

Ich möchte einen Übernachtungsplatz anbieten


(Stand:  11. Mai 2022 00:00  Uhr)

In Hamburg gibt es folgende Ansprechpartner:

Ich möchte eine Wohnung anbieten


(Stand:  9. März 2022 00:00  Uhr)

Alle Anlaufstellen und weiterführenden Informationen finden Sie übersichtlich hier: „Vermieter gesucht“.

Kann sich eine von mir privat aufgenommene Person an meinen Ausgaben beteiligen?


(Stand:  27. April 2022 00:00  Uhr)

Ja. Die geflüchtete Person muss dem Grundsicherungs- und Sozialamt mitteilen und nachweisen, dass sie Unterkunftskosten zahlen muss und seit wann. Dies ist durch ein einfaches Schreiben von Ihnen als Wohnungsgebenden möglich, durch eine Vermieterbescheinigung oder auch durch einen Mietvertrag oder einen Untermietvertrag.  Aus dem Schreiben oder dem Vertrag muss hervorgehen, wie hoch die zu zahlenden Unterkunftskosten tatsächlich sind.
Das Grundsicherungs- und Sozialamt wird dann prüfen, ab wann und in welcher Höhe Unterkunftskosten übernommen werden können. Hier finden Sie mehr Informationen zu den „Angemessenheitsgrenzen“ in Hamburg: https://www.hamburg.de/leistungen-hilfen/1016372/kosten-der-unterkunft.

Wo kann ich Kleider- und Sachspenden abgeben?


(Stand:  9. März 2022 00:00  Uhr)

Das Ankunftszentrum und alle anderen Einrichtungen arbeiten eng mit dem Verein Hanseatic Help e.V. zusammen.

Hanseatic Help e.V. informiert auf seiner Internetpräsenz Hilfe für die Ukraine - Hanseatic Help e.V. - #EinfachMachen über die aktuelle Bedarfslage. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten und Öffnungszeiten.

Für Kleiderspenden können Sie sich auch an weitere Hamburger Kleiderkammern wenden, die zum Beispiel auch Kleidung an Wohnungslose und Obdachlose verteilen. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier: Kleiderkammern Kleiderspenden Obdachlose Hamburg.

Eine Übersicht über verschiedene Sammelstellen für Kleider- und Sachspenden finden Sie auch auf der Seite der Hamburger Freiwilligenagenturen.

Wohin kann ich Geld spenden?


(Stand:  9. März 2022 00:00  Uhr)

Viele Hilfsorganisationen bitten derzeit um Geldspenden, um gezielt Menschen vor Ort zu unterstützen. Diese sind in vielen Fällen schon seit Jahren in der Ukraine tätig und haben sich dort mit etablierten Partnern abgestimmt. Diese können Geldspenden häufig flexibler einsetzen. Als Staat dürfen wir keine Spendenaktionen besonders hervorheben, weshalb wir an dieser Stelle leider keine Empfehlungen aussprechen können. 

Ich habe Fragen rund um steuerliche Erleichterungen zu Hilfen für die Ukraine. Wo finde ich Antworten?


(Stand:  27. April 2022 00:00  Uhr)

Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen? Dürfen gemeinnützige Vereine außerhalb ihrer Satzungszwecke zur Bewältigung der humanitären Folgen des Krieges in der Ukraine tätig werden? Hat es umsatzsteuerliche Konsequenzen, wenn Unternehmen oder Einrichtungen Personal oder Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) unentgeltlich bereitstellen...? Auf diese und viele weitere Fragen finden Interessierte in einem gesonderten FAQ Auskunft, welches das Bundesministerium für Finanzen gemeinsam mit den Ländern veröffentlicht hat.

Ich kann ein Haustier bei mir aufnehmen


(Stand:  15. März 2022 00:00  Uhr)

Viele Menschen suchen zusammen mit ihren Haustieren Schutz in Hamburg. Häufig ist eine Unterbringung der Geflüchteten in Notunterkünften erforderlich. Dort dürfen keine Tiere aufgenommen werden. Deshalb werden Tierpatenschaften gesucht.

Wenn Sie ein Haustier aufnehmen können, sollten Sie sich direkt an den Hamburger Tierschutzverein wenden. Von dort wird das weitere Vorgehen koordiniert: HTV-Ukraine@hamburger-tierschutzverein.de.

Müssen geflüchtete Kinder in die Schule?


(Stand:  17. März 2022 00:00  Uhr)

In Deutschland gilt die Schulpflicht, das betrifft in Hamburg auch alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 18 Jahren.

Eltern und Sorgeberechtigte können ihre Kinder entweder direkt in den Schulen oder im Schulinformationszentrum (SIZ) (https://www.hamburg.de/bsb/siz) anmelden. Bei der Suche nach einem Schulplatz hilft das Schulinformationszentrum. Dort wird eingeschätzt, in welche Jahrgangsstufe und welche Schule die Kinder oder Jugendlichen eingeschult werden sollen. Die Schulbehörde ermöglicht auch eine unkomplizierte Anmeldung für die Schule per Mail unter schulinformationszentrum@bsb.hamburg.de.

Ein zweisprachiges Informationsblatt speziell für ukrainische Schutzsuchende finden Sie hier (Download des zweisprachigen Dokumentes unten auf der Seite): Інформація щодо відвідування школи для українських дітей та підлітків.

Kinder der ersten und zweiten Klasse werden direkt in eine bestehende Regelklasse aufgenommen und lernen so zusammen mit den Hamburger Kindern das lateinische Alphabet und Deutsch. Ältere Kinder und Jugendliche werden in Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) aufgenommen, in denen sie zunächst Deutsch lernen und später weitere Schulfächer belegen. Die Schülerinnen und Schüler, die eine IVK besuchen werden nach einiger Zeit, spätestens nach einem Jahr, in eine Regelklasse übergehen, die ihrem Niveau entspricht.

Allgemeine Informationen für geflüchtete Familien mit Schulkindern (u.a. in Deutsch, Englisch und Russisch): "Schule in Hamburg verstehen" - Elternratgeber (mehrsprachig)".

Sie suchen Informationen zum Schutz von Kindern, die ohne ihre Eltern geflüchtet sind?


(Stand:  17. März 2022 00:00  Uhr)

Wenn Sie Frauen begleiten, die bei Ihrer Flucht aus der Ukraine auch Kinder von Verwandten, Freunden oder Nachbarn mit nach Deutschland genommen haben oder Sie aus Deutschland in die Ukraine gereist sind, um ein Kind eines Verwandten oder Freundes abzuholen und es bei sich zu Hause in Hamburg aufzunehmen, finden Sie hier wichtige Informationen und Beratungsstellen:

https://www.hamburg.de/ukraine/kinder-ohne-eltern

Download: Informationen zum Schutz von Kindern, die ohne ihre Eltern geflüchtet sind 

Sie möchten als Pflegeperson/Pflegefamilie aktiv werden und unbegleitete ukrainische Kinder und Jugendliche bei sich aufnehmen?


(Stand:  28. März 2022 17:00  Uhr)

Um den Schutz der Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine zu gewährleisten, sind vor der Aufnahme eines Pflegekindes bestimmte Anforderungen erforderlich. Die Rahmenbedingungen können bei den Hamburger Pflegekinderdiensten oder der Zentralen Pflegestellenvermittlung erfragt werden. Weitere wichtige Informationen sowie die jeweiligen Kontaktdaten erhalten Sie hier: Infos zum Thema Pflegekinder/Pflegefamilien

Adoptionen von aus Kriegs- oder Krisengebieten stammenden Kindern sind dagegen nicht möglich: Infos zum Thema Adoption.

Werden Schutzsuchende auf andere Bundesländer verteilt? Dürfen sie in Hamburg bleiben, wenn sie privat untergebracht sind?


(Stand:  15. März 2022 00:00  Uhr)

Deutschland bietet Menschen, die vor Krieg und Vertreibung fliehen, Schutz. Damit alle Schutzsuchenden gut versorgt werden können, helfen dabei alle Bundesländer. Jedes Bundesland beteiligt sich gemäß seiner Einwohnerzahl und seiner Leistungsfähigkeit. Grundlage ist hierbei der „Königsteiner Schlüssel". Hamburg wird nach diesem Schlüssel rund 2,6 Prozent aller in Deutschland Schutz suchender Menschen aufnehmen und versorgen.

Alle Schutzsuchenden, die seit dem 24. Februar 2022 in Hamburg privat untergebracht worden sind (also nicht in einer städtischen Wohn- oder Notunterkunft leben), bleiben in Hamburg. Auch alle Schutzsuchende, die bis zum Start der Verteilung in Hamburg registriert wurden und in einer städtischen Unterkunft leben, bleiben in Hamburg.

Schutzsuchende, die keine private Unterbringungsmöglichkeit haben und sich nach dem Start der Verteilung in Hamburg registrieren lassen, werden damit rechnen müssen, in ein anderes Bundesland zu reisen. Dort erhalten sie ihre Unterkunft, in der sie dauerhaft Schutz finden, bis Sie sich wieder selbst versorgen können.

Sie begleiten Menschen, die Gewalt erlebt haben und wollen helfen?


(Stand:  18. März 2022 00:00  Uhr)

Weisen Sie bitte allein reisende Frauen darauf hin, dass es auch in Hamburg zu unseriösen und kriminellen Angeboten kommen kann und sie insbesondere keine Wohnangebote oder Mitfahrgelegenheiten fremder Männer annehmen sollen.

Eine Liste von seriösen Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier: Angehörige und Freunde von Opfern: Information und Beratung (https://www.hamburg.de/angehoerige).

Das Hilfetelefon berät Sie individuell zu allen Formen der Gewalt gegen Frauen: Kostenlos, mehrsprachig und barrierefrei unter 08000 116016; im Internet unter: https://www.hilfetelefon.de.

Sie haben jemanden bei sich aufgenommen und wissen nicht, wie Sie angemessen mit den erlebten Ereignissen der Schutzsuchenden umgehen sollen?


(Stand:  18. März 2022 00:00  Uhr)

Hilfe für Begleitende bietet das Projekt be-here-now: https://www.be-here-now.eu/.

Die Opferhilfe Hamburg berät Sie zu Trauma- und Traumafolgen: https://opferhilfe-hamburg.de.

Centra, das koordinierende Zentrum für traumatisierte Geflüchtete, bietet Beratung und Vermittlung für traumatisierte erwachsene Geflüchtete und die Personen, die sie begleiten: https://centra.hamburg.

Für traumatisierte Kinder und Jugendliche bietet die Flüchtlingsambulanz am UKE Unterstützung und Hilfe.

Ich kann Schutzsuchende nicht mehr in meiner Wohnung aufnehmen. An wen kann ich mich wenden?


(Stand:  5. April 2022 00:00  Uhr)

Schutzsuchende, die nicht mehr in ihrer privaten Unterkunft bleiben können, aber bereits in der Hammer Straße registriert wurden, wenden sich bitte an

FÖRDERN & WOHNEN
Aufnahme- und Vermittlungsstelle
Grüner Deich 21, 20097 Hamburg
Geöffnet: montags bis freitags, 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Hier wird ihr Unterbringungsbedarf geprüft und ein Platz in einer städtischen Unterkunft vermittelt.

Personen, die noch nicht registriert sind und einen Unterbringungsbedarf haben, wenden sich bitte an das Ankunftszentrum.

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