Sport
Geänderte Verordnung gültig ab 2. April 2021
Fragen und Antworten zum Thema Sport
- Darf während der Ausgangsbeschränkung Sport getrieben werden?
- Darf ich ohne Maske joggen?
- Welche Sportanlagen dürfen geöffnet bleiben?
- Wann handelt es sich um eine Anlage im Freien?
- Wie viele Personen dürfen gemeinsam Sport treiben?
- Ist der Schulsport von diesen Einschränkungen betroffen?
- Gibt es Ausnahmen für Kaderathletinnen und Kaderathleten sowie Berufssportlerinnen und Berufssportler?
- Dürfen ärztlich verordnete Rehabilitationssportkurse durchgeführt werden?
- Welche Regelungen gelten beim Sport mit Tieren?
- Welche Sportarten dürfen ausgeübt werden?
- Dürfen Vereinsgebäude betreten werden?
- Darf ich mich abgesehen vom reinen Sporttreiben auch aus geselligen Gründen auf den Sportanlagen aufhalten?
- Dürfen die Bewegungsinseln oder andere frei zugängliche Sportgeräte bzw. -anlagen genutzt werden?
- Müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden bei Sportanlagen im Freien dokumentiert werden?
- Sind Zuschauende bei Sportveranstaltungen und Spielen, wie z.B. Bundesligaspielen zulässig?
- Sind Schwimmbäder und Saunen geöffnet?
- Sind Mitgliederversammlungen, Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die im Zusammenhang zum Sportbetrieb stehen, zulässig?
- Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Bereich Sport?
- Wie viele Nutzergruppen dürfen eine Sportanlage gleichzeitig nutzen?
- Darf ich mich in der Sportstätte umziehen und duschen?
- Sind Pflege und Instandhaltung auf und in Sportanlagen (Grünschnitt usw.) sowie zwingende oder dringende Tätigkeiten zu Zwecken der Schiffssicherheit und einzelne Bootsarbeiten durch Eigner zulässig?
- Darf ich während der Ausgangsbeschränkung weiterhin Tiere (insbesondere. Pferde) im Stall versorgen?
- Welche Sportanlagen dürfen geöffnet bleiben?
- Wie viele Nutzergruppen dürfen eine Sportanlage gleichzeitig nutzen?
- Für welche Sportarten gibt es Ausnahmen für Landeskader?
Darf während der Ausgangsbeschränkung Sport getrieben werden?
Darf ich ohne Maske joggen?
Welche Sportanlagen dürfen geöffnet bleiben?
Wann handelt es sich um eine Anlage im Freien?
Wie viele Personen dürfen gemeinsam Sport treiben?
Ist der Schulsport von diesen Einschränkungen betroffen?
Gibt es Ausnahmen für Kaderathletinnen und Kaderathleten sowie Berufssportlerinnen und Berufssportler?
Dürfen ärztlich verordnete Rehabilitationssportkurse durchgeführt werden?
Welche Regelungen gelten beim Sport mit Tieren?
Welche Sportarten dürfen ausgeübt werden?
Dürfen Vereinsgebäude betreten werden?
Darf ich mich abgesehen vom reinen Sporttreiben auch aus geselligen Gründen auf den Sportanlagen aufhalten?
Dürfen die Bewegungsinseln oder andere frei zugängliche Sportgeräte bzw. -anlagen genutzt werden?
Müssen die Kontaktdaten der Teilnehmenden bei Sportanlagen im Freien dokumentiert werden?
Sind Zuschauende bei Sportveranstaltungen und Spielen, wie z.B. Bundesligaspielen zulässig?
Sind Schwimmbäder und Saunen geöffnet?
Sind Mitgliederversammlungen, Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die im Zusammenhang zum Sportbetrieb stehen, zulässig?
Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Bereich Sport?
Wie viele Nutzergruppen dürfen eine Sportanlage gleichzeitig nutzen?
Darf ich mich in der Sportstätte umziehen und duschen?
Sind Pflege und Instandhaltung auf und in Sportanlagen (Grünschnitt usw.) sowie zwingende oder dringende Tätigkeiten zu Zwecken der Schiffssicherheit und einzelne Bootsarbeiten durch Eigner zulässig?
Darf ich während der Ausgangsbeschränkung weiterhin Tiere (insbesondere. Pferde) im Stall versorgen?
Welche Sportanlagen dürfen geöffnet bleiben?
Wie viele Nutzergruppen dürfen eine Sportanlage gleichzeitig nutzen?
Für welche Sportarten gibt es Ausnahmen für Landeskader?
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