Schnelltest ist kein geschützter Begriff, es kann sich dabei um Antikörpertests, Antigentests oder um sogenannte LAMP-Tests handeln.
Bei den LAMP-Tests und den Antigentests handelt es sich um einen direkten Virusnachweis, es wird also die akute Infektion nachgewiesen, während der Antikörpertest die Immunreaktion des Patienten auf das Virus nachweist, und somit erst im Nachhinein zeigt, dass jemand infiziert war.
Antikörpertest: Hierzu wird eine Blutprobe benötigt. In dieser wird die Bildung von Antikörpern, die zur Immunabwehr benötigt werden, nachgewiesen. Durchschnittlich eine Woche nach Symptombeginn wird der Antikörpertest positiv, diese Phase kann aber auch länger dauern und in einigen Fällen sind trotz durchgemachter Infektion keine Antikörper nachweisbar. Daher sind diese Tests nicht zum Nachweis einer Infektion aussagekräftig. Und auch hier ist die Qualität der angebotenen Tests sehr unterschiedlich hinsichtlich der Sensitivität und Spezifität. Darüber hinaus kann auch bei Antikörpernachweis derzeit keine Aussage getroffen werden, ob die Person immun ist, also vor einer Zweitinfektion geschützt wäre.
Antigentest: Hierbei werden Eiweißbestandteile des Virus in einem Rachen- oder Nasenabstrich nachgewiesen. Dazu gibt es zwei Techniken: Bei der Fluoreszenzmethode erkennen markierte Antikörper Virusproteine, die sich in der Probe befinden. Diese Bindung führt – vereinfacht gesagt – zu einem Leuchtsignal, das mit einem Laborgerät nachgewiesen werden kann. Inzwischen sind auch Antigentests erhältlich, bei denen das Testergebnis ähnlich wie bei einem Schwangerschaftstest an einem Teststreifen abgelesen wird, der sich bei Kontakt mit Virusproteinen verfärbt.
Die letztere Methode ist inzwischen so weiter entwickelt worden, dass diese Antigen-Schnelltests regelmäßig eingesetzt werden, unter anderem in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Anlasslos bedeutet, dass kein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, da keine Symptome vorliegen oder kein bekannter Kontakt zu einer infizierten Person stattgefunden hat.
Anlasslose Reihentestungen werden bei besonders vulnerablen Personengruppen wie Bewohnern, Mitarbeitern und auch Besuchern von Pflegeeinrichtungen durchgeführt. Da die Antigen-Schnelltest bisher nicht so zuverlässig sind wie PCR-Tests (Sensitivität und Spezifität sind geringer) muss jedes positive Testergebnis eines Schnelltests mit einer PCR-Testung oder einem anderen Nukleinsäurenachweis bestätigt werden. Durch regelmäßige Wiederholungen der Testungen wird die geringere Sensitivität im Rahmen anlassloser Reihentestungen ausgeglichen. Außerdem hat eine Person, die zwar infiziert ist, bei der jedoch ein Antigen-Schnelltest nicht positiv reagiert, nach derzeitigem Wissensstand vermutlich nur eine geringe Viruslast und es besteht dadurch nur eine geringe Gefahr, andere Personen zu infizieren.
LAMP-Test: Bei dem sog. LAMP-Test (loop-mediated isothermal amplification) wird ähnlich der PCR das Erbgut vervielfältigt, das Verfahren ist aber etwas schneller als viele konventionelle PCR-Verfahren durchführbar und benötigt im besten Fall keine komplexen Laborgeräte. Allerdings ist die Validierung bezüglich der Sensitivität und Spezifität dieser Testmethodik noch nicht endgültig abgeschlossen.
Sensitivität: Die Sensitivität besagt, wie viele infizierte Personen tatsächlich als solche erkannt werden. Bei einer Sensitivität von 70 % werden also 30 von 100 Infizierten fälschlicherweise nicht erkannt, wiegen sich aber in Sicherheit, nicht infiziert zu sein.
Spezifität: Die Spezifität besagt, wie viele nicht-infizierte Personen als falsch-positiv identifiziert werden. Diese müssen sich in Quarantäne begeben und nachgetestet werden. Bei der derzeitigen relativ geringen Häufigkeit von Infektionen bedeutet eine Spezifität von 98 % bereits, dass von den Personen mit einem positiven Ergebnis mehr Menschen falsch positiv als richtig positiv getestet werden. Falsch positiv getestete Menschen müssen sich in Quarantäne begeben und nachgetestet werden.