FAQs Abwärmenutzung

Heizungstausch

Pflicht zur Einbindung von Erneuerbaren Energien

Auf dieser Seite finden Sie unsere FAQs (Stand: Januar 2022) mit Fragen & Antworten zum Thema Abwärmenutzung dieser Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung.

Inhalte

Werden Abwärme-Nutzungen bei der Erneuerbaren-Energien-Pflicht angerechnet?


Sofern die Abwärme unvermeidbar ist, wird sie den erneuerbaren Energien gleichgesetzt und somit kann die gesamte in der Heizung genutzte Abwärmemenge zur Erfüllung der Erneuerbaren-Energien-Pflicht herangezogen werden.

Unvermeidbare Abwärme bedeutet, dass alle möglichen Effizienzmaßnahmen in den vorherigen Prozessen ausgeschöpft sind und die Abwärmenutzung nicht zu einer ineffizienten Betriebsweise führt.

Falls noch Fragen bezüglich der Effizienz offen sind oder die Effizienz-Möglichkeiten vorab abgeklärt werden sollen, kann ein sogenannter „EffizienzCheck“ helfen. Bei weiterem Interesse besuchen Sie bitte die Seite EffizienzCheck.

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