Ja, die gibt es.
Der Nachweis für die Erfüllung der Erneuerbaren-Energien-Pflicht wird bei der Umweltbehörde eingereicht. Dafür haben wir den Online-Dienst „Erneuerbare-Energien-Pflicht bei Heizungstausch“ eingeführt. Sie erreichen den Einstieg für den Online-Dienst über die Internetseite www.hamburg.de/klimaschutzgesetz.
Den Nachweis einreichen können sowohl Gebäudeeigentümer:innen oder von ihnen beauftragte Sachkundige, z. B. Heizungsinstallateur:in, Schornsteinfeger:in oder Energieberater:in.
Nach Inbetriebnahme der neuen Heizung sind 18 Monate Zeit um den Nachweis hochzuladen.
In dem Online-Dienst werden bestimmte Eckdaten abgefragt, unter anderem technische Daten, z.B. jährliche Wärmebedarf des Gebäudes, Nennleistung der neuen Heizung, voraussichtlicher Wärmeertrag des Wärmeerzeugers sowie ggf. spezifische Kennzahlen wie Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe, die Wärmeleistung des Gebäudes. Diese Daten kann ein:e Sachkundige:r im Online-Dienst auch vorausfüllen bzw. eine Bestätigung über die ausgeführten Arbeiten ausstellen.
Bei den Optionen Biomethan und Bioheizöl sind zudem Rechnung bzw. Bestätigung darüber, dass und welche Menge von Biomethan oder Bioheizöl eingekauft wird, einzureichen. Diesen Nachweis muss auch der/die Sachkundige einreichen, wenn er oder sie die Meldung gegenüber der Behörde übernehmen möchte und die Pflichterfüllung ganz oder anteilig über Biomethan und Bioheizöl erfolgt.