FAQs Quartierslösungen

Heizungstausch

Pflicht zur Einbindung von Erneuerbaren Energien

Auf dieser Seite finden Sie unsere FAQs (Stand: Januar 2022) mit Fragen & Antworten zum Thema Quartierslösungen dieser Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung.

Inhalte

Kann man für eine Quartierslösung votieren, auch wenn man schon an einem Wärmenetz angeschlossen ist?


Für die Erfüllung der Pflicht ist das nicht nötig, da der Anschluss an ein Wärmenetz die Pflicht bereits erfüllt. Es kann aber trotzdem sinnvoll sein, wenn entsprechende Potenziale im „eigenen“ Quartier vorliegen. In diesem Fällen unterstützen Hamburg und der Bund über das KfW-432-Programm energetische Quartierssanierungen und Quartiersmanager finanziell.

Warum sind Wärmenetze im Rahmen von Quartierslösungen eine gute Option, die EE-Pflicht zu erfüllen? Sie sparen ja nicht automatisch und sofort CO2 ein.


Anfangs kann es tatsächlich sein, dass ein Wärmenetz für ein Quartier noch keine signifikante CO2-Reduktion bringt. Mittel- bis langfristig ist das aber anders. Denn das Gesetz verlangt, dass Wärmenetze strategische Klimaschutzbedingungen erfüllen. So muss die Wärme bis 2030 zu mindestens 30 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. 2050 muss die Wärmeherstellung im gesamten Netz dann nahezu klimaneutral sein. Wärmenetze bieten die Chance, dass erst durch sie Quellen wie Tiefengeothermie und industrielle Abwärme wegen der gebündelten Nachfrage technisch und wirtschaftlich sinnvoll erschlossen und verteilt werden können. Unter dem Strich werden die Netze so zu einem wichtigen Baustein für die Wärmewende in Hamburg.

Themenübersicht auf hamburg.de

Anzeige
Branchenbuch