1. fachtheoretischer Ausbildungsabschnitt (FTA I)
November (zirka 44. Woche) und Dezember (zirka 49. bis 51. Woche) des ersten Ausbildungsjahres
Klausuren nach § 15 Abs. 2 StBAPO:
- Abgabenrecht
- Buchführung
- Einkommensteuer (2)
- Umsatzsteuer
- Allgemeine Rechtskunde
Diese Klausuren haben grundsätzlich einen zeitlichen Umfang von 90 Minuten.
2. fachtheoretischer Ausbildungsabschnitt (FTA II A)
Ende März (zirka 12./13. Woche) des ersten Ausbildungsjahres
Klausuren nach § 15 Abs. 2 StBAPO:
- Abgabenrecht
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Buchführung und Bilanzen
- Erhebung
- Vollstreckung
Diese Klausuren haben grundsätzlich einen zeitlichen Umfang von 3 Zeitstunden
2. fachtheoretischer Ausbildungsabschnitt (FTA II D)
Ende Mai (zirka 21. / 22. Woche) des zweiten Ausbildungsjahres
Klausuren nach § 15 Abs. 2 StBAPO:
- Abgabenrecht
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Umsatzsteuer
- Buchführung und Bilanzwesen
- Staats- und Verwaltungskunde
- Allgemeine Rechtskunde (90 Minuten)
- Einkommensteuer (90 Minuten)
- Bewertungsrecht / Erbschaftsteuer (90 Minuten)
Diese Klausuren haben grundsätzlich einen zeitlichen Umfang von 3 Zeitstunden