In der Laufbahnprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die Ziele des Vorbereitungsdienstes erreicht hat und nach dem Gesamtbild seiner Persönlichkeit für die angestrebte Laufbahn befähigt ist.
Die Laufbahnprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die schriftliche Prüfung, die im Juli des letzten Ausbildungsjahres abzulegen ist, findet in folgenden Prüfungsfächern statt:
- Abgabenrecht
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Umsatzsteuer
- Buchführung und Bilanzwesen
- Staats- und Verwaltungskunde
Für die Bearbeitung jeder Aufgabe stehen drei Zeitstunden zur Verfügung.
Die schriftliche Laufbahnprüfung ist bestanden und damit die Zulassung zur mündlichen Prüfung erreicht, wenn
- mindestens drei Prüfungsarbeiten mit 5 oder mehr Punkten bewertet worden sind
- in der schriftlichen Prüfung mindestens die Durchschnittspunktzahl von fünf erreicht wurde und
- die Zulassungspunktzahl mindestens 160 Punkte beträgt.
Die Zulassungspunktzahl ermittelt sich wie folgt:
6fache Punktzahl der Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung
+ 6fache Durchschnittspunktzahl der Leistungen der fachtheoretischen Ausbildung
+ 20fache Durchschnittspunktzahl der schriftlichen Prüfungsarbeiten
Die mündliche Prüfung erfolgt Ende August des letzten Ausbildungsjahres. In dieser ist neben den fachlichen Kenntnissen insbesondere zu prüfen, ob der Prüfling über die notwendigen methodischen und sozialen Kompetenzen verfügt.
In der mündlichen Prüfung werden Gruppen von nicht mehr als fünf Prüflingen geprüft und die Prüfungszeit beträgt je Prüfling in 3 verschiedenen Prüfungsfächern insgesamt durchschnittlich 30 Minuten.
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in der mündlichen Prüfung mindestens die Durchschnittspunktzahl 5 und insgesamt mindestens die Endpunktzahl 200 erreicht hat.
Die Endpunktzahl ermittelt sich wie folgt:
6fache Punktzahl der Beurteilung in der
berufspraktischen Ausbildung
+ 6fache Durchschnittspunktzahl der Leistungen der
fachtheoretischen Ausbildung
+ 20fache Durchschnittspunktzahl der schriftlichen
Prüfungsarbeiten
+ 8fache Durchschnittspunktzahl der mündlichen
Prüfung