Sie finden hier nützliche und sachdienliche Informationen über das Finanzamt für Steuererhebung in Hamburg. Diese sollen Ihnen einen schnellen Überblick über das Amt und seine Aufgaben verschaffen.
Eine wichtige Aufgabe des Finanzamts für Steuererhebung besteht in der Dokumentation des Zahlungsverkehrs zwischen Ihnen, den Hamburger Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise den Unternehmen, und dem Finanzamt.
Hier werden sämtliche Zahlungen oder Erstattungen von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen (zum Beispiel Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge oder Zinsen) gebucht.
Zurzeit verwaltet und pflegt das Finanzamt für Steuererhebung fast 2,6 Millionen Konten.
Wenn Sie Fragen zum Abrechnungsteil Ihres Steuerbescheides oder Buchungen haben, sind die Buchhalterinnen und Buchhalter die richtigen Ansprechpartner und helfen gern weiter. Bei Fragen zur Festsetzung der Steuer setzen Sie sich bitte mit Ihrem Festsetzungs-Finanzamt in Verbindung.
Sie erleichtern uns die richtige und schnelle Zuordnung Ihrer Zahlung, wenn Sie bei Überweisungen die Steuernummer und den Verwendungszweck (zum Beispiel Einkommensteuer-Nachzahlung 20xx) angeben.
Am einfachsten für Sie und uns ist es, wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Die Abbuchung erfolgt dann punktgenau zur Fälligkeit und nicht früher.
Ich hoffe, Sie erhalten auf den folgenden Seiten die Informationen, die Sie benötigen und bedanke mich herzlich für Ihr Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Christlieb
Amtsleiter