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Anliegerbeiträge Übersicht über Sielbau- und Sielanschlussbeiträge

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Übersicht über Sielbau- und Sielanschlussbeiträge

Der Sielbaubeitrag wird für hergestellte Sielanlagen in Wegen und Flächen erhoben, an die Sie Ihre Entsorgungsleitung anschließen lassen dürfen. Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an diesen Wegen und Flächen liegen oder an die Sielanlagen angeschlossen sind.

Der Sielanschlussbeitrag wird für die Herstellung der Anschlussleitung vom Siel bis zur Grundstücksgrenze erhoben. 


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