Börsenaufsichtsbehörden sind in Deutschland die Wirtschafts- oder Finanzministerien (Senatsverwaltungen) der Länder.
In Hamburg wird die Börsenaufsicht durch die Finanzbehörde ausgeübt.
Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Börsenhandels arbeitet die Börsenaufsichtsbehörde eng mit den Handelsüberwachungsstellen der Börsen sowie mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammen.