- Die Organisation der Börsen, die Teilnahme am Börsenhandel, die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel sowie die Aufgaben und Befugnisse der Börsenorgane und der Börsenaufsichtsbehörde regelt das Börsengesetz (BörsG).
- Bestimmungen für den Wertpapierhandel im Allgemeinen, unabhängig davon ob dieser börslich oder außerbörslich erfolgt, z.B. Insiderhandelsverbote, das Verbot der Marktpreismanipulation, Verpflichtungen zur ad-hoc-Publizität, Meldepflichten in Bezug auf Stimmrechtsanteile an börsennotierten Gesellschaften, finden sich im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
- Die Einzelheiten der Börsenorganisation und des Ablaufs des Börsenhandels sind jeweils in den Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg geregelt.