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Berufsbild des Diplom-Finanzwirts / der Diplom-Finanzwirtin Diplom-Finanzwirt/in

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Diplom-Finanzwirt/in

Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst)

Das Berufsbild des Diplomfinanzwirts/der Diplomfinanzwirtin

Gruppe von fröhlichen Auszubildenden

Als Diplom-Finanzwirtin / Diplom-Finanzwirt bieten sich Ihnen nach erfolgreicher Beendigung Ihres Studiums vielfältige, attraktive und abwechslungsreiche Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten auf hohem Anforderungsniveau im Innen- und Außendienst eines Finanzamtes.

Folgende Arbeitsplätze stehen hierbei zur Verfügung:

  • Im Veranlagungsbereich bearbeiten Sie in Ihrem Team zum Beispiel die Steuererklärungen von Bürgern und Unternehmen Ihres Zuständigkeitsbereichs und setzen die zu zahlenden Steuern fest.
  • Als Betriebsprüfer/in werden Sie im Außendienst tätig. Sie ermitteln steuerliche Sachverhalte und stehen im unmittelbaren Kontakt mit den Betrieben und deren steuerlichen Beratern.
  • In der Rechtsbehelfsstelle bearbeiten Sie die von den Bürgern und Unternehmen eingelegten Einsprüche gegen die vom Finanzamt erlassenen Bescheide.
  • In der Vollstreckungsstelle sorgen Sie für die zügige Durchsetzung der im Veranlagungsbereich festgesetzten Steueransprüche gegenüber den Steuerschuldnern.
  • Steuerstrafrechtliche Ermittlungen stehen im Mittelpunkt der Tätigkeitsfelder der Finanzämter für Strafsachen. Einsatzmöglichkeiten sind im Innendienst in der staatsanwaltschaftlichen Sachbearbeitung von steuerlichen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten oder im Außendienst als Steuerfahnder/Steuerfahnderin gegeben.
  • Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Arbeitsplätze im Innen- und Außendienst der Finanzämter.

Für erfahrene und fachlich spezialisierte Diplom-Finanzwirtinnen / Diplom-Finanzwirte kommt auch ein Einsatz auf der ministeriellen Ebene der Steuerverwaltung (in Hamburg: Finanzbehörde, in Bremen: Behörde der Senatorin für Finanzen, in Mecklenburg-Vorpommern: Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern) in Betracht. Hier wirken Sie im jeweiligen Bundesland an steuerlichen Gesetzgebungsverfahren und der Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der Steuergesetze mit.

 

 

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