Alle Informationen rund um die Hamburger Regionalfinanzämter auf einen Blick: Kontakte, Öffnungszeiten, Zuständigkeiten, Behördenleitung et cetera. Ein Klick auf den jeweiligen Finanzamtsnamen genügt.
Aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus finden Sie hier Formulare zu Steuererleichterungen:
„Um eine schnelle Bearbeitung sicherstellen zu können, müssen die Anträge vollständig ausgefüllt und sollten im Original unterschrieben worden sein.
Bitte richten Sie den Antrag als elektronisches Dokument an das Funktionspostfach des für Sie zuständigen Finanzamtes. Diese finden Sie unten in der Auflistung der Regionalfinanzämter."
- Antrag auf zinslose Stundung
- Antrag auf Vollstreckungsaufschub
- Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen-/ Körperschaftsteuer und zum Solidaritätszuschlag
- Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer oder auf Herabsetzung des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-
Vorauszahlungen
Fragen und Antworten zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen
hier: FAQ's
Coronavirus – Informationen zu Hilfen für Unternehmen im Rahmen des Hamburger Schutzschirms finden Sie hier: IFB Hamburg
Regionalfinanzämter
Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Sonderfinanzämter
Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg
Finanzamt für Steuererhebung (Steuerkasse Hamburg)
Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz
Das richtige Finanzamt?
Sie wissen nicht, welches Finanzamt für Ihre persönlichen Steuerangelegenheiten zuständig ist? Dann hilft Ihnen der Behördenfinder weiter.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede Steuer von einem Hamburger Finanzamt erhoben wird. Für einige Steuerarten ist die Zollverwaltung (Bund) zuständig.
Darüber hinaus gibt es in Hamburg für bestimmte Steuerarten, Personengruppen und Aufgaben Sonderzuständigkeiten. Eine Stichwortliste von A bis Z erleichtert Ihnen den Überblick.