Ermächtigung
Der Senat wird voraussichtlich per Haushaltsbeschluss ermächtigt, in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 täglich Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 8.625 Mio. Euro aufzunehmen.
Als Kassenverstärkungskredite gelten nicht nur die von Kreditinstituten zur Verfügung gestellten Mittel, sondern auch Einlagen städtischer Beteiligungen, die über Geschäftskonten oder per Überweisung in die Liquidität der Kernverwaltung eingehen. Auf diese Weise sind zurzeit ca. 2 Mrd. Euro an Kassenverstärkungskrediten gebunden.
Instrumente
Die Freie und Hansestadt Hamburg pflegt am Geldmarkt Geschäftsbeziehungen zu einer Vielzahl von Kreditinstituten. Die Kontakte werden in der Regel über Makler hergestellt. Das gilt insbesondere für die Geldanlage.
Täglich erfolgt eine genaue Aufstellung der zu erwartenden Auszahlungen und Einzahlungen unter der Berücksichtigung der verfügbaren Sichteinlagen bei Kreditinstituten. Fehlende Liquidität wird durch die Aufnahme von Kassenverstärkungskrediten ausgeglichen, vorhandene Liquidität steht für die Geldanlage zur Verfügung. Hierbei gehen auch zukünftige Bedarfe in die Disposition ein. Darüber hinaus sind auch die Entwicklung der Zinsen und das Zusammenspiel von kurz- und langfristiger Kreditaufnahme zu berücksichtigen.
Ansprechpersonen
Burkhard Ruhnke – 332/2 –
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E-Mail: burkhard.ruhnke@fb.hamburg.de
Andreas Lütjens – 332/3 –
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E-Mail: andreas.luetjens@fb.hamburg.de