Welche Daten und Informationen werden für das Ausfüllen der Erklärung benötigt?
Im Hauptvordruck (Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts - HmbGrSt 1) werden allgemeine Angaben abgefragt (z.B. die Steuernummer).
In der Anlage Grundstück (HmbGrSt 2) sind grundsätzlich folgende Angaben zu erklären:
- Gemarkung
- Flurstücksnummer
- Flurstücksfläche
- Grundbuchblattnummer
- zur wirtschaftlichen Einheit (Grundstück) gehörender Anteil
- Wohn- und Nutzflächen der Gebäude
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine nicht abschließende Aufzählung handelt.
Ergänzende Informationen und Hinweise zu Wohnungs- und Teileigentum finden Sie unter Informationsmaterial zum Download oder am Ende dieses Beitrags.
Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sind zum Teil abweichende Angaben zu erklären. Näheres dazu wird in den Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer (s. Informationsmaterial) und in der Anleitung zur Anlage Land- und Forstwirtschaft (s. Erklärungsvordrucke) erläutert.
Wo steht die Steuernummer?
Die Steuernummer besteht aus zehn Ziffern und beginnt mit 16/ ... Die Steuernummer (alt: Aktenzeichen) steht z. B. auf dem Einheitswert- oder Grundsteuerbescheid. Sofern ein SEPA-Mandat erteilt wurde und das Finanzamt die Grundsteuer abbucht, wird die Steuernummer auch aus dem Kontoauszug ersichtlich.
Wo finde ich die Angaben zum Grundstück?
Die Grundstücks- oder Flurstücksfläche ergibt sich z.B. aus dem Kaufvertrag für das Grundstück oder aus dem Grundbuchauszug.
Darüber hinaus können Gemarkung, Flurstücksnummer und Flurstücksfläche im Geoportal (Liegenschaftskataster) abgerufen werden. Bitte beachten Sie hierzu die nachfolgend bereitgestellte „Anleitung Geoportal: Abruf Flurstück, Gemarkung, Flurstücksfläche“.
Die Grundbuchblattnummer kann von berechtigten Personen schriftlich (nicht per E-Mail) und kostenfrei bei den Hamburger Grundbuchämtern erfragt werden.
Wenn die zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen 10.000 m² übersteigen, geben Sie bitte auch die bebaute Fläche an.
Bitte beachten Sie hierzu die nachfolgend bereitgestellte „Anleitung Geoportal: Abruf bebaute Fläche“. Darin ist auch anhand eines Beispiels beschrieben, in welchen Fällen die bebaute Fläche anzugeben ist.
Wo finde ich Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen?
Bauunterlagen, Miet- und Kaufverträge, Nebenkostenabrechnungen, (Gebäude-)Versicherungs- oder Finanzierungsunterlagen können Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen enthalten. Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung ermittelt. Weitere Hinweise zu den Wohn- und Nutzflächen können der Anleitung zur Anlage Grundstück (s. Erklärungsvordrucke) entnommen werden.