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FAIR FÜR ALLE! Die neue Grundsteuer für Hamburg

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In 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige, bundesweite Besteuerung für verfassungswidrig erklärt.  Daraufhin wurde in Deutschland die Grundsteuerreform beschlossen. Hamburg geht hierbei einen eigenen Weg und hat sich für ein Modell entschieden, das den Anforderungen unserer Metropole besser gerecht wird und auf einer fairen und nachvollziehbaren Ermittlungsgrundlage beruht. 

Informationen Hamburger Grundsteuer 2025


Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen können Sie hier sehen:


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Was ist eigentlich die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf Grundbesitz erhoben wird.

  • Es gibt die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz.
  • Ferner gibt es die Grundsteuer B für Wohngrundstücke, gewerbliche Grundstücke, zu sonstigen Zwecken privat oder öffentlich genutzte Grundstücke und unbebaute Grundstücke (sofern nicht die Grundsteuer C greift).
  • Die Grundsteuer C greift für bestimmte unbebaute aber baureife Grundstücke.

Die Grundsteuer geht uns alle an. Sie ist von den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern zu zahlen und aufgrund eines Bundesgesetzes auch auf Mieterinnen und Mieter umlegbar. Sie ist für Hamburg unverzichtbar, um öffentliche Aufgaben finanzieren zu können.


Warum geht Hamburg einen eigenen Weg bei der Grundsteuer?

In der wachsenden Metropole Hamburg würde die Grundsteuerreform nach dem wertabhängigen Bundesmodell langfristig zu einem starken Anstieg der Grundsteuerbelastung für die Bürgerinnen und Bürger führen. Der Grund sind die in den letzten Jahren stark angestiegenen Grundstückspreise, die zukünftig sogar noch weiter ansteigen könnten. Davon sind auch Mieterinnen und Mieter betroffen, da die Grundsteuer von Vermieterinnen und Vermietern einer Immobilie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden darf. Zukünftig steigende Grundstückspreise würden bei dem Bundesmodell auch zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand für die Steuerpflichtigen und die Steuerverwaltung führen, weil immer wieder Neuberechnungen erfolgen müssten. Dadurch würden allen Beteiligten unnötige Kosten entstehen. Hamburg hat sich daher für ein Modell entschieden, das allen Einwohnerinnen und Einwohnern gerecht wird. Hamburg setzt dafür auf das sogenannte „Wohnlagemodell“. Beim hamburgischen Wohnlagemodell wird die Grundsteuer B für Wohngebäude vorrangig anhand der Grundstücksgröße, der Gebäudefläche und der Wohnlage des Grundstücks ermittelt. Es wird bei der Wohnlage zwischen „normaler“ und „guter“ Wohnlage unterschieden. Grundlage hierfür ist das bekannte und beim Mietenspiegel-Verfahren bewährte Hamburger Wohnlagenverzeichnis.


Fair für Eigentümerinnen und Eigentümer

  • Die Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer sollen insgesamt nicht steigen. Es wird nur der alte Maßstab durch einen neuen, ausgewogenen Maßstab ersetzt, der weniger Belastungsverschiebungen für die Steuerpflichtigen zur Folge hat als das Bundesmodell.
  • Ermäßigungen gibt es allgemein für Wohngrundstücke, für denkmalgeschützte Objekte, geförderte Wohnungen und Wohnungen in normaler Wohnlage.
  • Das hamburgische Modell ist sowohl für Wohn- als auch für Gewerbegrundstücke unkompliziert und leicht umsetzbar.
  • Die Steuerpflichtigen müssen nur wenige Angaben machen; die Bescheide werden übersichtlich und nachvollziehbar sein.


Fair für Mieterinnen und Mieter

  • Bei der neuen Grundsteuer gibt es Ermäßigungen bei den Wohngrundstücken.
  • Zukünftig steigende Grundstückpreise wirken sich nicht über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieten aus.
  • Durch eine zusätzliche Ermäßigung der Grundsteuer für geförderte Wohnungen und Wohnungen in normaler Wohnlage finden auch soziale und stadtentwicklungspolitische Gesichtspunkte Berücksichtigung.

Gut für Hamburg

  • Wohnen in Hamburg soll sich durch diese Grundsteuerreform nicht weiter verteuern.
  • Wohnen wird mit Ermäßigungen bei der Grundsteuer entlastet.

  • Grundstücksspekulationen werden unattraktiver gemacht und der Neubau gefördert. Die einfachere Verwaltung der Grundsteuer führt zur Einsparung von Personal- und Verwaltungskosten.


Eigentümerinnen und Eigentümer müssen jetzt aktiv werden.

Was muss ich als Eigentümerin / Eigentümer jetzt machen?

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer wurden am 22. März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) aufgefordert.

Die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ ist in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 möglichst über das Online-Portal Mein ELSTER (www.elster.de) abzugeben. Das Finanzamt wird keine Erklärungsvordrucke versenden.

Die Grundsteuer auf Basis der neuen Grundsteuerwerte wird erstmalig ab 2025 zu zahlen sein. Bis dahin wird die alte Grundsteuer weiter erhoben.


Wie reiche ich die Erklärung per ELSTER ein?

Die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte soll elektronisch über das Online-Portal Mein ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden. Für die elektronisch authentifizierte Übermittlung ist ein Zertifikat erforderlich. Es kann das Zertifikat verwendet werden, das z. B. auch für die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung genutzt wird. Ein Zertifikat kann nach kostenloser Registrierung unter www.elster.de beantragt werden. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern. Auf www.elster.de stehen entsprechende Videoanleitungen zur Verfügung.

Mehr dazu finden Sie hier.

Falls Eigentümerinnen und Eigentümer nicht die Möglichkeiten zur elektronischen Übermittlung der Erklärung haben, dürfen nahe Angehörige sie hierbei unterstützen. Diese können die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung abzugeben. Alternativ kann der elektronisch ausfüllbare Erklärungsvordruck, der ab dem 01.07.2022 auf diesen Seiten verfügbar sein wird, genutzt werden. Sollten technische Voraussetzungen nicht vorhanden sein, ist die Abgabe als Papiererklärung im Einzelfall möglich.


Der Zeitplan

Die Grundsteuer wird in drei Stufen ermittelt:

Stufe 1: 2022

Die jeweiligen Grundsteuerwerte werden auf den 1. Januar 2022 festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt kann die Grundsteuer jedoch noch nicht genau berechnet werden.

Stufe 2: 2024

Anhand der vorliegenden Daten wird unter anderem ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer B in Hamburg ermittelt werden, der für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist. So soll sichergestellt werden, dass sich das Aufkommen bei der neuen Grundsteuer gegenüber dem Aufkommen nach dem alten Verfahren nicht ändert und die neue Grundsteuer fair umgesetzt wird. Der ermittelte neue Hebesatz wird veröffentlicht. Erst dann kann konkret berechnet werden, wie hoch die Grundsteuer im Einzelfall sein wird.

Stufe 3: 2024

Die Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich ab Herbst 2024 versendet. Die Bescheide enthalten auch die Zahlungsaufforderung für die neue Grundsteuer.

Start: 2025

Die neue Grundsteuer muss zu bestimmten Terminen ab 2025 bezahlt werden. Der Betrag und die Termine sind im Grundsteuerbescheid zu finden.


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