Anschrift, Erreichbarkeit

Sie finden die IAS im Erdgeschoss des Gebäudes Nordkanalstraße 22, 20097 Hamburg. Sie ist rollstuhlgerecht ausgestattet.
Zusätzlich steht Ihnen die Außenstelle im Kundenzentrum Bramfeld (Herthastraße 20, 22179 Hamburg) zur Verfügung. Auch diese ist rollstuhlgerecht ausgestattet.
Öffnungszeiten
Die IAS im Finanzamt Oberalster ist wie folgt geöffnet:
Montag | 08:00 - 14:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 14:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Zum Besuch einer IAS ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Die Außenstelle in Bramfeld wird ab dem 16.05.2022 wieder für den spontanen Publikumsverkehr zugänglich sein. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag | 08:00 - 14:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 14:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 17:00 Uhr |
Steuererklärungen
Wir empfehlen, Steuererklärungen elektronisch über Mein ELSTER unter www.elster.de abzugeben.
Sofern Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Einzelfall nicht elektronisch abgeben können und auch gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, erhalten Sie die Formulare hier zum Herunterladen und Ausdrucken. In besonderen Ausnahmefällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Dienststelle, damit Ihnen die Formulare zugeschickt werden können.
Was ist die IAS?
Die IAS ist ein Serviceangebot der Hamburger Finanzämter an die Bürgerinnen und Bürger. Unabhängig davon, wo Sie in Hamburg wohnen, kann Ihnen bei folgenden Anliegen in jeder IAS persönlich weitergeholfen werden:
- Sie benötigen Vordrucke für Steuererklärungen oder andere Formulare
- Sie möchten Ihre Steuererklärung persönlich abgeben
- Sie benötigen allgemeine Auskünfte
- Sie möchten einen Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen, die Steuerklasse wechseln oder haben sonstige Fragen zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM).
Konkrete Fragen zu Ihrem Steuerfall können Ihnen nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IAS Ihres zuständigen Finanzamtes beantworten.
Bitte beachten Sie: Eine Bearbeitung Ihrer Steuererklärung in Ihrem Beisein ist nicht möglich. Fragen zur Höhe einer möglichen Steuererstattung oder –Nachzahlung können daher nicht beantwortet werden. Weitere Informationen zum Ablauf in der IAS erhalten Sie hier.
Was können Sie nicht in der IAS erledigen?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der IAS dürfen Sie nicht steuerlich beraten – das ist gesetzlich den Angehörigen der steuerberatenden Berufe (Steuerberater, Steuerbevollmächtige, Rechtsanwälte, Lohnsteuerhilfevereine) vorbehalten.
Darüber hinaus können Ihnen in der IAS keine Fragen zu folgenden Themen beantwortet werden:
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Bewertung
- Angelegenheiten der Steuerkasse (Finanzamt für Steuererhebung)
- Vollstreckungsangelegenheiten
- Zu weiteren Steuerarten s. zuständige Hamburger Finanzämter