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Sie beraten und unterstützen bei Fragen rund um Datenschutz und stellen sicher, dass datenschutzrechtliche Vorschriften in Behörden und Ämtern eingehalten werden. Ein Konzept für die Bestellung behördlicher Datenschutzbeauftragter, das Finanzbehörde und Justizbehörde im Auftrag des Senats unter Beteiligung aller Behörden und Ämter sowie des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit entwickelt haben, beschreibt neben den Bestellungsmodalitäten Aufgaben, Tätigkeiten und Rechte der Datenschutzbeauftragten.
Rückfragen zum Konzept können Sie an die Pressestelle der Finanzbehörde richten: