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E-Mail-Verfahren Hinweise zum E-Mail-Verfahren

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Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg

Über den Menüpunkt „Prüfungsdienste und Strafsachen“ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen und Meinungen per E-Mail an Ihr Finanzamt zu richten.

Ihr Finanzamt wird bemüht sein, Ihnen die erforderlichen Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten zu erteilen. Es darf Ihnen jedoch keine Beratung über den steuerlich besten Weg zu einem bestimmten Ziel geben oder Sie über alle gesetzlichen Möglichkeiten und Mittel aufklären. Diese Aufgabe ist den beratenden Berufen (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Lohnsteuerhilfevereine usw.) gesetzlich vorbehalten; insbesondere, wenn es um die künftige Gestaltung eines Sachverhaltes geht.

E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Auch Unbefugte können Sie ggf. lesen. Ob Sie dem Finanzamt per E-Mail schreiben, liegt allein bei Ihnen.

Bis auf Weiteres darf Ihnen Ihr Finanzamt aber nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten. Sie möchten sicherlich nicht, dass Unbefugte aus der Antwort Ihres Finanzamtes Einblick in Ihre steuerlichen Verhältnisse nehmen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass eine ggf. erforderliche Antwort auf Ihre Fragen und Anträge weiterhin auf dem üblichen Weg (z. B. durch Telefonanruf oder Briefpost) erfolgen muss.

Bitte geben Sie daher für diese Zwecke in Ihrer E-Mail Ihre vollständige Anschrift und Telefonnummer an.

Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist derzeit mit den Finanzämtern nicht möglich.

Sog. "E-Mail Einschreiben" können von den Finanzämtern aus sicherheitstechnischen Gründen nicht bearbeitet werden! Insbesondere erfolgt kein Abruf von Dateien über angegebene Links oder Makros. Übersenden Sie ein Dokument (Datei) stets als einfachen Anhang zur E-Mail.

Achten Sie bitte vor allem bei fristwahrenden Schreiben auf diese Einschränkungen.

Selbstverständlich wird auch in der Steuerverwaltung an der Einführung von Verschlüsselung und elektronischer Signatur gearbeitet, um einen sicheren E-Mail-Verkehr künftig gewährleisten zu können.

Sie können alle einfachen Schreiben und Anträge (z. B. Änderungsantrag zum Steuerbescheid, Anfrage nach dem Bearbeitungsstand, Fristverlängerungsantrag) oder auch Einsprüche gegen Steuerbescheide per E-Mail an Ihr Finanzamt senden. Beachten Sie jedoch, dass das Zustellungsrisiko, insbesondere bei fristwahrenden Schreiben, bei Ihnen liegt.

Nicht zulässig per E-Mail ist die Übersendung von Anträgen, Erklärungen und anderen Schriftstücken, wenn eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgesehen ist. Dies ist z. B. der Fall bei Steuererklärungen, Lohnsteuer-Ermäßigungsanträgen, Abtretungsanzeigen oder wenn absolute Sicherheit über den Einsender bestehen muss (z. B. bei der Mitteilung einer Bankverbindung für Erstattungszwecke, der Erteilung einer Einzugsermächtigung oder der Befreiung vom Steuergeheimnis).

Steuererklärungen können Sie jedoch zu einem großen Teil schon über das ELSTER-Verfahren einreichen. Bitte beachten Sie in diesem Fall die dort genannten Hinweise oder das ebenfalls in Ihrem Finanzamt zu diesem Thema erhältliche Merkblatt.

Die Hamburger Steuerverwaltung verwendet als Bürokommunikationssoftware Microsoft Office. Damit wir Anlagen Ihrer E-Mail öffnen und lesen können, bitten wir Sie daher folgende Datei-Formate zu verwenden:

  • Word (.docx oder .txt)
  • Excel (.xlsx)
  • Adobe Acrobat (.pdf)

(Bitte beachten Sie, dass die „alten“ Microsoft Office Formate (.doc und .xls) aus Sicherheitsgründen nicht mehr angenommen werden können!)

Aus Sicherheitsgründen können wir diese Formate derzeit nur lesen und ausdrucken. Makros oder sonstige Funktionen lassen sich nicht aufrufen bzw. ausführen. Ebenfalls ist es uns leider nicht möglich, komprimierte Dateien (z. B. im Zip-Format) zu öffnen. Wir möchten sie deshalb bitten, von einer Übersendung solcher Anhänge abzusehen.

E-Mails werden nur bis zu einer Größe von 10 MB (inkl. Anhänge) angenommen.

Ihr Finanzamt ist aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, eingehende E-Mails grundsätzlich wie normale Briefpost zu behandeln. Sie können also durch die Kommunikation per E-Mail keine wesentlich beschleunigte Erledigung Ihres Anliegens erwarten. Die Beschleunigung durch den Wegfall von Postlaufzeiten bleibt Ihnen allerdings erhalten.

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