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Allgemeingültige Formulare Allgemeine Formulare

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Allgemeine Formulare

Eine Reihe von Steuerformularen sind allgemein gültig. Sie betreffen die Betriebseröffnung bzw. die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe oder sonstige Bereiche, wie das SEPA-Lastschriftmandat oder die Zulassung zur Datenübermittlung.

Es besteht die Verpflichtung, innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung dem zuständigen Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" in elektronischer Form zu übermitteln. Diese Regelung gilt seit dem

  • 01.01.2021 für die Fragebögen zur
    • Aufnahme einer gewerbliche, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen),
    • Gründung einer Personengesellschaft/-Gemeinschaft und
    • Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft.
  • 01.01.2022 für den Fragebogen zur Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt oder auf der Seite www.elster.de. Zur Registrierung bei Mein ELSTER hilft dieser Infoflyer

 

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