Der Personalrat der Auszubildenden (PdA) ist die Personalvertretung der Steueranwärterinnen und Steueranwärter, Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter sowie Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamten der Hamburger Steuerverwaltung gegenüber der Finanzbehörde Hamburg.
1.1 Aufgaben des PdA
Die Aufgaben des PdA bestehen unter anderem in:
Anwesenheit eines PdA – Mitgliedes bei den Einstellungsgesprächen
Nur mit Zustimmung des PdA wird ein Bewerber eingestellt.
Abstimmung der Ausbildungspläne.
Hierbei wird insbesondere darauf geachtet, dass ein sinnvoller Ausbildungsablauf gewährleistet ist und die Mindestzeiten in den jeweiligen Ausbildungsdienststellen eingehalten werden.
Anwesenheit bei mündlichen Prüfungen.
Der PdA ist Mitglied der Prüfungskommission und achtet darauf, dass die Prüfung fair abläuft. Er wirkt bei der Beratung über die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfung und des Gesamtergebnisses mit. Bei der Beurteilung der Leistung an sich hat er aber kein Stimmrecht.
Treffen von Dienstvereinbarungen, zum Beispiel über die Arbeitszeit
Hilfe bei persönlichen Problemen einzelner Anwärter.
Dieses ist eine der wichtigsten Aufgaben des PdA. Bei Problemen mit dem Ausbildungssachgebietsleiter, mit Ausbildern, Dozenten, Lehrern et cetera ist der PdA stets behilflich. Wichtig jedoch ist, dass der PdA immer nur auf Antrag tätig wird. Das bedeutet, dass du auf uns zukommen und uns von deinen Schwierigkeiten berichten musst. Ansonsten können wir nicht tätig werden.
Mitentscheidung bei Versagung und Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit.
1.2. Zusammensetzung des PdA
Der Personalrat der Auszubildenden besteht aus ordentlichen und aus Ersatzmitgliedern, die von allen Anwärterinnen und Anwärtern in der Regel jedes Jahr im Mai gewählt werden.
Alle Mitglieder des PdA sind Anwärter oder Aufstiegsbeamte, die neben ihrer Ausbildung im PdA tätig sind. Wer nicht mehr in der Ausbildung beziehungsweise im Studium ist, kann nicht Mitglied im PdA sein!
Die genaue Zusammensetzung bestimmt sich nach dem Ergebnis der Wahl. Für diese gibt es zwei unterschiedliche Verfahren:
Im ersten Verfahren wird dem Wahlvorstand eine Liste eingereicht. Die Mitglieder des PdA werden dann nach den Grundsätzen der Personenwahl gewählt. Die Zusammensetzung der ordentlichen Mitglieder wird nach den persönlich erhaltenen Stimmen ermittelt.
Im zweiten Verfahren werden mehrere Listen eingereicht, die Wahl findet zwischen diesen statt. Die Zusammensetzung der ordentlichen Mitglieder bestimmt sich dann nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und entsprechend der auf die Listen prozentual entfallenden Stimmanteile.
Wir haben das Anliegen, die Anwärterinnen und Anwärter wirksam zu vertreten.
Unter der angegebenen Rufnummer erreichst du unsere Mitarbeiterin Claudia Helmrich oder ein Mitglied des Personalrates. Die Tür zu unserem Büro im Bildungszentrum Hammer Steindamm, Zimmer 114, steht für dich natürlich jederzeit offen!