Bei der Umsatzsteuer besteht eine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen und Anmeldungen. Alle weiteren Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Umsatzsteuer (Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung)
Der im Downloadbereich zur Verfügung gestellte Vordruck USt 1 V sowie die Anlage USt 1 V ist ausschließlich für den Antrag auf Umsatzsteuer-Vergütung nach § 4a UStG für Ausfuhren von Gegenständen zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken zu verwenden.