Die Zentralkasse, Forderungsmanagement, versteigert gepfändete Gegenstände in Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung.
Die Bundeszollverwaltung veranstaltet eine permanente öffentliche Versteigerung. Die Durchführung der Zoll-Auktion erfolgt durch die Oberfinanzdirektion Koblenz.
Die Auktionen der Zollverwaltung finden Sie hier.
Was wird versteigert?
Versteigerung nach den Vorschriften des öffentlichen Rechts:·
Versteigerung beweglicher Sachen, an denen - der Bund, die Länder und Gemeinden - sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten, Stiftungen Eigentumsrechte, Pfandrechte oder andere Rechte erworben haben.
Versteigerung nach den Vorschriften des Privatrechts (§ 156 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)):
Versteigerung ausgesonderter Sachen des Verwaltungsgebrauchs. Diese Sachen sind in der Beschreibung mit einem „P“ besonders gekennzeichnet. Der Anbieter wird in diesen Fällen nicht als Unternehmer tätig. Die Regelungen über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung (§§ 312 c) ff. BGB); insbesondere besteht kein Widerrufs oder Rückgaberecht.
Sollten Sie Fragen haben, so nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
Kontakt: Kasse.Hamburg