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Informationen für Bürger Renten und Versorgungsbezüge

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Renten und Versorgungsbezüge

Renten und Versorgungsbezüge

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung von Alterseinkünften bereits zum 01. Januar 2005 neu geregelt.

Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Arten von Alterseinkünften.
Typische Alterseinkünfte sind etwa Renten aus den gesetzlichen Alterssicherungssystemen und Pensionen.

Grundsätzlich besteht für alle Steuerpflichtigen – also auch für Rentnerinnen und Rentner – eine gesetzliche Steuererklärungspflicht.

Damit Renten vollständig, gleichmäßig und zutreffend besteuert werden, übermitteln die jeweils auszahlenden Stellen (z.B. Rentenversicherungsträger und Versicherungsunternehmen) jährlich Rentenbezugsmitteilungen an eine zentrale Stelle der Finanzverwaltung. Diese Mitteilungen ersetzen nicht die Steuererklärung, sondern werden den Finanzämtern zur Auswertung/ zum Abgleich zur Verfügung gestellt.

Bei Rentnern, die bislang keine Steuererklärung abgegeben haben, prüft das Finanzamt (nur) anhand der vorliegenden Daten, ob voraussichtlich Steuern zu zahlen sind und fordert die jeweilige Person gegebenenfalls dazu auf, eine Erklärung einzureichen. Diese Aufforderung kann auch mehrere zurück liegende Jahre betreffen.

Wenn Sie  nicht abschließend beurteilen können, ob sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, erteilt Ihnen das für Sie zuständige Finanzamt gern Auskunft.

Hierzu benötigen die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zumindest folgende Unterlagen / Angaben:

Bisherige Steuernummer, soweit vorhanden, vorhandene Renten mit Bezeichnung des Rententrägers, monatlicher oder jährlicher Rentenbetrag, Angaben zu weiteren Einkünften.

In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Anbei finden Sie ein Merkblatt der Finanzbehörde Hamburg hier sowie eine Broschüre auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen hier zum Herunterladen.

Hier erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über die Besteuerung der unterschiedlichen Formen von Alterseinkünften, Informationen über bestimmte Abzugsmöglichkeiten sowie weitere Hinweise.

Pressemitteilung vom 20.12.2019
<<Einkommensteuererklärung wird einfacher>>

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