Mit Einführung des 8. Steuerberatungsänderungsgesetzes wurde ab 1. Januar 2009 die Zuständigkeit für das Steuerberatungsrecht auf die Steuerberaterkammern der Länder übertragen.
Neben allen anderen Vorgängen (Berufsakten der bestellten Steuerberater, verbindlichen Auskünften, Befreiungen et cetera) wurden die Unterlagen aus vorangegangenen Zulassungs- / Prüfungsverfahren (Az. 51-S 0850) bei der Finanzbehörde an die Kammer übergeben, sodass bei einer erneuten Anmeldung zur Steuerberaterprüfung eventuell fehlende Nachweise erst auf Anforderung durch die Kammer eingereicht werden müssen.
Steuerberaterkammer Hamburg, Kurze Mühren 3 in 20095 Hamburg
Geschäftsführer: Herr RA Philipp Seifert
Allgemeine Auskünfte zum Berufsregister:
Telefon: 040/448043-0
Telefax: 040/445885
Auskünfte zur Steuerberaterprüfung:
Telefon: 040/448043-16
Telefon: 040/448043-25
E-Mail: stb-pruefung@stbk-hamburg.de
Internetseite: www.stbk-hamburg.de