Das Finanzamt Hamburg-Am Tierpark ist für die folgenden Stadtteile zuständig:
Stadtteil | Ortsteilnummer |
Groß Flottbek | 218 |
Othmarschen | 219 |
Osdorf | 221 |
Nienstedten | 222 |
Blankenese | 223 und 224 |
Iserbrook | 225 |
Sülldorf | 226 |
Rissen | 227 |
Eimsbüttel (südlicher Teil) | 307 bis 310 |
Rotherbaum | 311 und 312 |
Harvestehude | 313 und 314 |
sowie für folgende Straßen im Stadtteil Sternschanze (Ortsteil 207):
Altonaer Straße 6/72 | |||
Bartelsstraße 58a/78 und 67 | |||
Dänenweg | |||
Kleiner Schäferkamp 19/43 | |||
Schanzenstraße 99/121 und 80/100 | |||
Schulterblatt 102/106 | |||
Sternschanze |
Der Behördenfinder Hamburg bietet Ihnen die Möglichkeit das für Sie zuständige Finanzamt anhand Ihrer Wohnstraße zu ermitteln.
Erweiterte Zuständigkeit (Sonderzuständigkeit)
Das Finanzamt Hamburg-Am Tierpark ist daneben für die Umsatzsteuer-Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge durch berufskonsularische Vertretungen sowie deren Mitglieder zuständig.
Darüber hinaus ist das Finanzamt Hamburg-Am Tierpark für die Bearbeitung der Wohnungsbau-Prämienverfahren nach dem Wohnungsbauprämiengesetz zuständig.
An andere Hamburger Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten