Das Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst ist zuständig für die Ortsteile 410 bis 413 (südlicher Teil von Winterhude), 414 und 415 (Uhlenhorst), 416 und 417 (Hohenfelde), 419 bis 423 (Barmbek-Süd), 424 und 425 (Dulsberg), 426 bis 429 (Barmbek-Nord), 501 bis 504 (Eilbek), 505 und 506 (westliches Wandsbek), 509 (nördlich des Friedrich-Ebert-Damms gelegener Teil von Wandsbek; insbesondere Wandsbek-Gartenstadt) sowie 510 (westliches Marienthal).
Der Behördenfinder Hamburg bietet die Möglichkeit festzustellen, ob sich Ihre Wohnstraße im Zuständigkeitsgebiet Ihres Finanzamtes befindet.
Erweiterte Zuständigkeit (Sonderzuständigkeit)
Das Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst ist darüber hinaus für
- die Verwaltung der Gewerbesteuer auswärtiger Unternehmen mit einer oder mehreren Betriebstätten in Hamburg in Fällen auswärts durchgeführter Zerlegung und
- die Wahrnehmung der Rechte Hamburgs an der Körperschaftsteuerzerlegung nach § 6 des Zerlegungsgesetzes vom 06. August 1998 in der jeweils geltenden Fassung.zuständig.
An andere Hamburger Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten