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Zuständigkeiten Grundsteuer

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Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz

Für die Grundsteuer ist in Hamburg das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz zuständig.  

Die neue Grundsteuer wird ab dem 01.01.2025 auf Grundlage der Grundsteuerwerte erhoben.

In einem mehrstufigen Verfahren werden auf der Grundlage des Grundsteuerwerts eines Grundstücks bzw. eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft der Grundsteuermessbetrag und die Grundsteuer festgesetzt. Die Grundsteuer ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag, auf den ein Hebesatz angewendet wird.

Bis zum 31.12.2024 wird die Grundsteuer auf der Grundlage des bisherigen Einheitswerts erhoben.

Viele Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer finden Sie im Chatbot und unter www.grundsteuer-hamburg.de.

 

Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Kontakt:
Telefon: 040 115
Fax: 040 4279-22650


Die Formulare für die neue Grundsteuer sind unter www.grundsteuer-hamburg.de abrufbar.

Unter Downloads finden Sie die Formulare für die Grundsteuer auf Grundlage der Einheitswerte.

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