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Örtliche Zuständigkeit

Finanzamt Hamburg-Mitte

Das Finanzamt Hamburg-Mitte ist für die Stadtteile Hamburg-Altstadt und Neustadt sowie für den westlichen Teil der Hafencity (Ortsteile 101 bis 103 und 105 bis 108) zuständig.

Der Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Hamburg-Mitte umfasst damit die gesamte Hamburger Innenstadt innerhalb des historischen Wallringes sowie große Teile der im Entstehen begriffenen Hafencity. Es handelt sich damit um einen abgeschlossenen Bereich zwischen Dammtor, Messehallen, Landungsbrücken, Hafen, Steinstraße und Hauptbahnhof.

Der Behördenfinder Hamburg bietet Ihnen die Möglichkeit das für Sie zuständige Finanzamt anhand Ihrer Wohnstraße zu ermitteln.

Erweiterte Zuständigkeit (Sonderzuständigkeit)
Das Finanzamt Hamburg-Mitte ist darüber hinaus für folgende Sonderbereiche zuständig:

  1. die Besteuerung der Binnenschiffer, deren Schiffe beim Amtsgericht Hamburg im Binnenschifffahrtsregister eingetragen sind;
  2. die Besteuerung der Seeleute ohne festen Wohnsitz an Land, deren Reederei bei einem Hamburger Finanzamt steuerlich geführt wird;
  3. die Besteuerung der Lotsen;
  4. die Besteuerung der Personen ohne festen Wohnsitz, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Freien und Hansestadt Hamburg haben;
  5. die gesonderte Feststellung (§180 Abgabenordnung) der Einkünfte und des Wertes von Wirtschaftsgütern, Schulden und sonstigen Abzügen der ausländischen Personengesellschaften und -gemeinschaften, an denen mehrere inländische Gesellschafter/Gemeinschafter (unbeschränkt steuerpflichtige Personen beziehungsweise Personengesellschaften) beteiligt sind;

An andere Hamburger Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

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