Das Finanzamt Hamburg-Nord ist für folgenden Stadtteile zuständig:
Stadtteil | Ortsteilnummer |
Hoheluft-Ost | 401 und 402 |
Eppendorf | 403, 404 und 405 |
Groß Borstel | 406 |
Alsterdorf | 407 |
nördliche Teile von Winterhude | 408 und 409 |
Ohlsdorf | 430 |
Fuhlsbüttel | 431 |
Langenhorn | 432 |
Der Behördenfinder Hamburg bietet Ihnen die Möglichkeit das für Sie zuständige Finanzamt anhand Ihrer Wohnstraße zu ermitteln.
Erweiterte Zuständigkeit (Sonderzuständigkeit)
Das Finanzamt Hamburg-Nord ist daneben für das gesamte Stadtgebiet für folgende Bereiche zuständig:
Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger, Besteuerung ausländischer Arbeitnehmer, die in der Freien und Hansestadt Hamburg für ausländische Arbeitgeber tätig sind, Besteuerung der Vereine, Anstalten und Stiftungen, alle Gemeinnützigkeitsfragen sowie die Verwaltung des Steuerabzugs nach § 50 a EStG.
An andere Hamburger Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten