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Örtliche Zuständigkeit

Finanzamt Hamburg-Nord

Das Finanzamt Hamburg-Nord ist für folgenden Stadtteile zuständig:

StadtteilOrtsteilnummer
Hoheluft-Ost401 und 402
Eppendorf403, 404 und 405
Groß Borstel406
Alsterdorf407
nördliche Teile von Winterhude408 und 409
Ohlsdorf430
Fuhlsbüttel431
Langenhorn432

Der Behördenfinder Hamburg bietet Ihnen die Möglichkeit das für Sie zuständige Finanzamt anhand Ihrer Wohnstraße zu ermitteln.

Erweiterte Zuständigkeit (Sonderzuständigkeit)
Das Finanzamt Hamburg-Nord ist daneben für das gesamte Stadtgebiet für folgende Bereiche zuständig:
Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger, Besteuerung ausländischer Arbeitnehmer, die in der Freien und Hansestadt Hamburg für ausländische Arbeitgeber tätig sind, Besteuerung der Vereine, Anstalten und Stiftungen, alle Gemeinnützigkeitsfragen sowie die Verwaltung des Steuerabzugs nach § 50 a EStG.

An andere Hamburger Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

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