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Zuständigkeiten Zweitwohnungsteuer

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Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz

Die Zweitwohnungsteuerstelle ist für die Besteuerung einer Zweitwohnung in Hamburg zuständig. Zweitwohnung ist jede Wohnung, die der Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes nutzt. Im Falle der Nichtanmeldung gilt eine Wohnung als Zweitwohnung, wenn sich die Person wegen dieser Wohnung mit Nebenwohnung zu melden hätte. Hierbei ist unerheblich, ob Hamburger oder auswärtige Personen die Zweitwohnung bewohnen. Nach dem Hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetz muss grundsätzlich jeder, der in Hamburg mit Nebenwohnung gemeldet ist oder gemeldet sein müsste, eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abgeben. Im Gegensatz zu einigen anderen Gemeinden gibt es keine steuerliche Vergünstigung oder Befreiung für Studenten. Die Steuer beträgt 8 Prozent der Netto-Kaltmiete zu Beginn des Besteuerungszeitraumes. Wird die Wohnung vom Wohnungseigentümer selbst als Zweitwohnung genutzt, oder an Angehörige oder eigene Arbeitnehmer überlassen, wird die vergleichbare Netto-Kaltmiete anhand des aktuellen Hamburger Mietenspiegels ermittelt oder die Steuer nach der ortsüblichen Vergleichsmiete bemessen.

Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Kontakt:
Telefon: 040 42843-6911
Fax: 040 4279-22650

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