Ziel des geplanten Ausbaus von aktuell sechs auf zukünftig acht Fahrstreifen ist es, die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der A 1 zwischen dem AD HH-Südost und der AS HH-Harburg zu erhöhen. Auf diesem rund 8,2 Kilometer langen Abschnitt befinden sich bereits heute drei Anschlussstellen, ein Autobahnkreuz (A 1 / A 255 / A 252) und ein Autobahndreieck (A 1 / A 25). Durch die Bereitstellung zusätzlicher Fahrstreifen können zudem die Wechselvorgänge zwischen den ein- und ausfahrenden Fahrzeugen entzerrt und somit die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Der achtstreifige Ausbau der A 1 zwischen dem AD HH-Südost und der AS HH-Stillhorn wurde im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) in die höchste Kategorie „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung (VD-E)“ eingeordnet. Der Abschnitt zwischen der AS HH-Stillhorn und der AS HH-Harburg ist in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft und wird aufgrund der in diesem Abschnitt liegenden Süderelbbrücke mit geplant.
Zum geplanten Ausbau der A 1 gehören u. a.:
- Gewährleistung der Durchgängigkeit der A 1 – Umbau des AK HH-Süd
- Neubau von zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung ergänzt durch weitere Verflechtungsfahrstreifen zwischen den einzelnen Knotenpunkten
- Grundinstandsetzung der Bestandsstrecke auf ca. 8,2 km
- Abriss und Neubau von zwei Großbrücken: Norder- und Süderelbbrücke
- Abriss und Neubau weiterer Brückenbauwerke und Durchlässe
- Neubau von Lärmschutzwänden
- Neubau von Entwässerungsanlagen
- Umweltfachliche Beurteilung des Ausbaus und Schaffung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Zeitplan
Derzeit läuft die Entwurfsplanung. Das Planfeststellungsverfahren soll ab Ende 2020 durchgeführt werden. Mit dem Ausbau könnte im Jahr 2025 begonnen werden, wenn das Baurecht rechtzeitig erlangt wird. Wie ein Planfeststellungsverfahren abläuft, erfahren Sie hier.
Abschnitte
Der Ausbau der A 1 ist in drei Abschnitte unterteilt, die jeweils eine verkehrstechnische Einheit bilden. Für jeden Abschnitt ist geplant ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts durchzuführen.
A 1 Abschnitte

Abschnitt „Nord“ zwischen dem AD HH-Südost und südlich des AK HH-Süd
Technisch Daten | |
Gesamtlänge: | ca. 5,3 Km |
Anzahl der Fahrstreifen pro Richtung: | 4 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung |
Planfreie Knotenpunkte: |
|
Anzahl der Verflechtungsstreifen zwischen AD HH-Südost und AK HH-Süd: | 2 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung |
Naturschutzfachliche Besonderheiten: |
... |
Abschnitt „Mitte“ südlich des AK HH-Süd bis nördlich der Süderelbbrücke
Technisch Daten | |
Gesamtlänge: | ca. 1,2 km |
Planfreie Knotenpunkte: |
|
Anzahl der Verflechtungsstreifen zwischen AD AK HH-Süd und AS HH-Stillhorn (AD Süderelbe): | ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung |
Bauwerke: |
|
Naturschutzfachliche Besonderheiten: | ... |
Abschnitt „Süd“ nördlich der Süderelbbrücke bis AS HH-Harburg
Technische Daten | |
Gesamtlänge: | ca. 1,7 Km |
Anzahl der Fahrstreifen pro Richtung: | 4 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung |
Planfreie Knotenpunkte: | AS HH-Harburg |
Bauwerke: |
|
Naturschutzfachliche Besonderheiten: |
... |