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Die wichtigsten Daten zur Planung

Informationen auf einen Blick

Ziel des geplanten Ausbaus von aktuell sechs auf zukünftig acht Fahrstreifen ist es, die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der A 1 zwischen dem AD HH-Südost und der AS HH-Harburg zu erhöhen. Auf diesem rund 8,2 Kilometer langen Abschnitt befinden sich bereits heute drei Anschlussstellen, ein Autobahnkreuz (A 1 / A 255 / A 252) und ein Autobahndreieck (A 1 / A 25). Durch die Bereitstellung zusätzlicher Fahrstreifen können zudem die Wechselvorgänge zwischen den ein- und ausfahrenden Fahrzeugen entzerrt und somit die Verkehrssicherheit erhöht werden. 

Der achtstreifige Ausbau der A 1 zwischen dem AD HH-Südost und der AS HH-Stillhorn wurde im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) in die höchste Kategorie „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung (VD-E)“ eingeordnet. Der Abschnitt zwischen der AS HH-Stillhorn und der AS HH-Harburg ist in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft und wird aufgrund der in diesem Abschnitt liegenden Süderelbbrücke mit geplant.

Zum geplanten Ausbau der A 1 gehören u. a.:

  • Gewährleistung der Durchgängigkeit der A 1 – Umbau des AK HH-Süd
  • Neubau von zwei Fahrspuren pro Fahrtrichtung ergänzt durch weitere Verflechtungsfahrstreifen zwischen den einzelnen Knotenpunkten
  • Grundinstandsetzung der Bestandsstrecke auf ca. 8,2 km
  • Abriss und Neubau von zwei Großbrücken: Norder- und Süderelbbrücke
  • Abriss und Neubau weiterer Brückenbauwerke und Durchlässe
  • Neubau von Lärmschutzwänden
  • Neubau von Entwässerungsanlagen
  • Umweltfachliche Beurteilung des Ausbaus und Schaffung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Zeitplan

Derzeit läuft die Entwurfsplanung. Das Planfeststellungsverfahren soll ab Ende 2020 durchgeführt werden. Mit dem Ausbau könnte im Jahr 2025 begonnen werden, wenn das Baurecht rechtzeitig erlangt wird. Wie ein Planfeststellungsverfahren abläuft, erfahren Sie hier.

Abschnitte

Der Ausbau der A 1 ist in drei Abschnitte unterteilt, die jeweils eine verkehrstechnische Einheit bilden. Für jeden Abschnitt ist geplant ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts durchzuführen.

Abschnitt „Nord“ zwischen dem AD HH-Südost und südlich des AK HH-Süd

Technisch Daten
Gesamtlänge:ca. 5,3 Km
Anzahl der Fahrstreifen pro Richtung:4 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung
Planfreie Knotenpunkte:
  • AD HH-Südost
  • AK HH-Süd (Neu: AD Norderelbe)
Anzahl der Verflechtungsstreifen zwischen AD HH-Südost und
AK HH-Süd:

2 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung

Naturschutzfachliche Besonderheiten:
  • FFH-Gebiet „Hamburger Unterelbe“
  • EG-Vogelschutzgebiet und NSG „Holzhafen“

...

Abschnitt „Mitte“ südlich des AK HH-Süd bis nördlich der Süderelbbrücke

Technisch Daten
Gesamtlänge:ca. 1,2 km
Planfreie Knotenpunkte:
  • AD Süderelbe (A 1 / A 26) in Planung
  • AS HH-Stillhorn (geplanter Rückbau)
Anzahl der Verflechtungsstreifen
zwischen AD AK HH-Süd und
AS HH-Stillhorn (AD Süderelbe):
ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung
Bauwerke:
  • Neue Höder Wettern        
  • Höder Wettern
  • Rethwettern
  • Stillhorner Wettern
  • Stillhorner Weg
Naturschutzfachliche Besonderheiten:...

Abschnitt „Süd“ nördlich der Süderelbbrücke bis AS HH-Harburg

Technische Daten
Gesamtlänge:ca. 1,7 Km
Anzahl der Fahrstreifen pro Richtung:4 Fahrstreifen pro Fahrtrichtung
Planfreie Knotenpunkte:AS HH-Harburg
Bauwerke:
  • Süderelbbrücke
  • Neuländer Elbdeich
  • Neuländer Wettern
  • Fünfhausener Landweg
Naturschutzfachliche Besonderheiten:
  • FFH-Gebiet „Heuckenlock“ und
    „Schweensand“
  • NSG „Heuckenlock“
  • NSG „Schweensand“

...

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